Duchaus möglich, dass im Scheidungsvefahren die betriebliche Altersversorgung des unberücksichigt blieb, da sie noch nicht unverfallbar war. Wenn sie inzwischen unverfallbar ist, musst Du einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich durchführen lassen.
Wenn ich das richtig verstehe, erwartest Du eine Korrektur des Darlehens, weil die Bearbeitungsgebühr ja inkludiert war und sich deswegen die Gesamtkreditzahlung reduzieren müsste. Deswegen soll die Abschlusszahlung geringer sein. Meinst Du das?
Wenn, wie die Bank es sagt, die erste(n) Rate(n) zur Tilgung der Bearbeitungsgebühren verwandt wurden, war die Bearbeitungsgebühr danach nicht mehr Gegenstand der Tilgung. Du hast nur noch Zinsen auf die Kreditsumme ohne Bearbeitungsgebühren bezahlt. Deswegen ist natürlich der Abschlussbetrag richtig.
Natürlich kannst Du an jeden beliebigen Bankschalter gehen und mit dem Bargeld eine Überweisung tätigen. Allerdings werden hierfür Gebühren berechnet.
Guck mal hier, was Du z. B. bei einer Sparkasse dazu benötigst:
http://www.helpster.de/bargeldueberweisung-taetigen-so-geht-s-bei-der-sparkasse_70463#anleitung
Ich habe bei meinem Versicherer einen Schutzbrief automatisch mitversichert. Bis dahin war ich im ADAC und habe dann die Mitgliedschaft gekündigt. Ich hatte letztes Jahr einen Unfall und über den Notruf des Versicherers wurde das Abschleppen ohne Probleme erledigt.
Auf das ADAC-Heft und eventuelle Reiseplanungen konnte ich verzichten.