Duchaus möglich, dass im Scheidungsvefahren die betriebliche Altersversorgung des unberücksichigt blieb, da sie noch nicht unverfallbar war. Wenn sie inzwischen unverfallbar ist, musst Du einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich durchführen lassen.

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Darf die Autobank die bereist ausgezahlte Bearbeitungsgebühr über Ablösesumme wieder einfordern.

Darf die Autobank die bereist ausgezahlte Bearbeitungsgebühr über Ablösesumme / Gesamtdarlehensumme wieder einfordern?

Folgender Fall:

Mitte Oktober 2014 haben wir bei unserer Autobank eine Auslöseanfrage gestellt da wir Anfang diesen Jahres ein neues Auto bekommen. Das Schreiben kam am 29.10.2014 mit dem Ablösebetrag von 1.531,10 € per 04.02.2015 soweit in Ordnung.

Jetzt haben wir ca. 1 Woche später erfahren, dass die Bearbeitungsgebühr nicht rechtens ist und haben ein Schreiben zur Rückforderung aufgesetzt. Die Bearbeitungsgebühr inkl. 5% Zinsen wurden Mitte Dezember ausgezahlt.

Daraufhin habe ich eine neue Ablösesumme angefordert da die 313 € reine Bearbeitungsgebühr ja von dieser Summer abgerechnet werden müssen, da die erst genannte Summe ja noch von der Gesamtdarlehensumme ausging und da ja die Bearbeitungsgebühr mit drin war.

Daraufhin bekam ich eines Schreiben mit der selben Ablösesumme wie beim ersten Schreiben.

Also habe ich wieder ein Schreiben aufgesetzt und den Sachverhalt erklärt und Widerspruch eingelegt, dass ich mit dieser Ablösesumme nicht einverstanden bin.

Heute kam wieder ein Schreiben: ... die Ihnen mitgeteilte Ablösesumme per 04.02.2015 in Höhe von 1.543,82€ ist aus folgenden Grund richtig: Die Bearbeitungsgebühr ist Teil der Gesamtforderung und wird mit den ersten Raten beglichen. Die Gebühr ist daher im Tilgungsplan auch nicht gesondert ausgewiesen. Ein erneuerter Abzug der Bearbeitungsgebühr von der mitgeteilten Ablösesummer kann aus diesem Grund nicht erfolgen. ... (Verabschiedung)

****Kurzgefasst: Sie haben mir die Bearbeitungsgebühr ausgezahlt und holen Sie sich über die Ablösesumme wieder rein denn da wurde sie nich abgezogen.****

Das ist eine Frechheit oder verstehe ich das falsch.

Ein Anruf bei der Bank hat genau das selbe ergeben, dass sich für sie der Fall mit der Auszahlung erledigt hat und die Gesamtdarlehensumme die Ablösesumme ergibt.

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Wenn ich das richtig verstehe, erwartest Du eine Korrektur des Darlehens, weil die Bearbeitungsgebühr ja inkludiert war und sich deswegen die Gesamtkreditzahlung reduzieren müsste. Deswegen soll die Abschlusszahlung geringer sein. Meinst Du das?

Wenn, wie die Bank es sagt, die erste(n) Rate(n) zur Tilgung der Bearbeitungsgebühren verwandt wurden, war die Bearbeitungsgebühr danach nicht mehr Gegenstand der Tilgung. Du hast nur noch Zinsen auf die Kreditsumme ohne Bearbeitungsgebühren bezahlt. Deswegen ist natürlich der Abschlussbetrag richtig.

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Natürlich kannst Du an jeden beliebigen Bankschalter gehen und mit dem Bargeld eine Überweisung tätigen. Allerdings werden hierfür Gebühren berechnet.

Guck mal hier, was Du z. B. bei einer Sparkasse dazu benötigst:

http://www.helpster.de/bargeldueberweisung-taetigen-so-geht-s-bei-der-sparkasse_70463#anleitung

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Ich habe bei meinem Versicherer einen Schutzbrief automatisch mitversichert. Bis dahin war ich im ADAC und habe dann die Mitgliedschaft gekündigt. Ich hatte letztes Jahr einen Unfall und über den Notruf des Versicherers wurde das Abschleppen ohne Probleme erledigt.

Auf das ADAC-Heft und eventuelle Reiseplanungen konnte ich verzichten.

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