was meinst du mit Wie?
Ich würde das notariell beurkunden lassen. Der Notar setzt die entsprechenden Verträge auf und sorgt für die nötigen Eintragungen.
was meinst du mit Wie?
Ich würde das notariell beurkunden lassen. Der Notar setzt die entsprechenden Verträge auf und sorgt für die nötigen Eintragungen.
wenn ein Kind seine Erstausbildung unterbricht, dann steht dieses dem Arbeitsmarkt zur Verfügung - oder anders: durch die Geschäftsidee sollte damit eine Arbeit einher gehen und damit ist der Aspekt nicht mehr erfüllt, Unterhalt zu bekommen. Der Sohn muss also für sein Einkommen selbst sorgen. So mein Verständnis.
Wenn denn nun die Geschäftsidee platzt, das Studium weitergeführt wird, dann fällt der Anspruch wieder an. Eine Altersgrenze gibt es nicht wirklich.
Hier die Amtssicht: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebenslagen.do?action=showdetail&modul=LL&id=277920!0
Mal sehen, wie die Juristen hier den Fall sehen.
yup! Aber erst nach einer Frist von 18 Monaten - sofern GKV. Das Problem hatte ich auch vor kurzem (aber PKV).
Was heisst unzufrieden? Womit? GKV ist doch mehr oder weniger GKV.