Nein, da müssten die Banken ja jeden Monat melden, ob Du Deiner Ratenzahlung nachkommst. Da das Datum der Kreditaufnahme ja vermerkt ist, ist klar, dass die Schuld mit der Zeit weniger wird. Normalerweise melden die Banken erst wieder an die Schufa, wenn der Kredit zurückbezahlt ist.

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Die Beiträge für eine Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind immer unbegrenzt als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar (auch wenn sie den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen übersteigen).

Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt 1.900,- Euro für Angestellte und Beamte und 2.800,- Euro für Selbstständige.

Altersvorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) können Sie derzeit nur begrenzt absetzen. Im Jahr 2010 sind nur 70 % Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig. Dieser Anteil steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Erst ab dem Jahr 2025 berücksichtigt das Finanzamt Ihre Altersvorsorgeaufwendungen in voller Höhe. Quelle: http://www.steuertipps.de/lexikon/vorsorgeaufwendungen-hoechstbetragsberechnung

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Im Wirtschaftslexikon habe ich zu gefunden: Mit schriftlicher Vollmacht kann die Ausübung des Aktienstimmrechts auf einen Bevollmächtigten übertragen werden.

Demnach wäre es wohl nicht möglich, dass ihr da beide hinfahrt!

Bin gespannt, ob weitere Antworten dazu kommen. Hat da schon jemand Erfahrung?

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Die 400 Euro werden auf das Elterngeld angerechnet. Du musst das Einkommen, das sie vor der Geburt des zweiten Kindes hat um die 400 Euro reduzieren und davon 67% nehmen. Dann kommst Du auf den Betrag!

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Meines Wissens kannst Du die Abschlagszahlung noch nachträglich beantragen. Eine Abschlagszahlung kann gemäß § 3 Abs. 1 Förderbestimmungen einmalig in Höhe von bis zu 3.600 EUR ausgezahlt werden. Eine ausbildungsbezogene Begründung ist erforderlich. Gründe für eine Abschlagszahlung können z. B. der Kauf eines Computers, Kosten eines Auslandssemesters, Fachliteratur und/oder Studien-/Schulgebühren sein. Nachweise hierüber müssen nicht vorgelegt werden. .

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Der Schutz von Ehe und Familie wird weltweit in den verschiedenen Rechtsordnungen geregelt. Die Regelungen finden sich in den Verfassungen und Gesetzen der jeweiligen Staaten sowie in internationalen Absprachen

Eheleute werden steuerlich bevorzugt!

Für jedes Kind eines Steuerpflichtigen wird in Deutschland ein Freibetrag (Kinderfreibetrag) von derzeit 1.824 € je Kind vom Einkommen abgezogen, welcher das sächliche Existenzminimum des Kindes sicher soll. Hinzu kommt ein weiterer Freibetrag von 1.080 € je Kind für Betreuung, Ausbildung sowie Erziehung.

Bei Ehegatten welche die Einkommensteuer zusammen veranlagen verdoppeln sich auch die Freibeträge auf 3.648 € und 2.160 €, vorausgesetzt das Kind pflegt zu beiden ein „kindschaftliches“ Verhältnis. Demnach haben Eltern Anspruch auf einen Kinderfreibetrag von derzeit 5.808 € / pro Kind, welcher jedoch nur in Kraft tritt wenn die steuerliche Entlastung dadurch höher ist als das Kindergeld.

Ebenfalls hat nach geltendem Einkommenssteuerrecht jeder Steuerpflichtige (auch jedes Kind) Anspruch auf einen Grundfreibetrag von 7.664 Euro. Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag des Kindes werden durch den Kindergrundfreibetrag ersetzt, dadurch soll erzielt werden das Kinder die eigene Einkünfte haben den Grundfreibetrag komplett oder teils selbst nutzen können und den Eltern nur noch dann der Anspruch auf einen Kinderfreibetrag gewährt wird wenn das Kind den eigenen Kindergrundfreibetrag nicht verbraucht hat.

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Ich denke es ist wichtig, dass Du im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 400 Euro verdienst. Da Du Anfang des Jahres ja so wenig verdient hast, dürfte dies nichts ausmachen. Bei Ferienjobbern ist es ja auch so, dass diese in ihren Arbeitsmonaten über 400 Euro verdienen. Auf einer Studienseite habe ich dazu gefunden, dass eine einmalige Überschreitung, die unabsichtlich war keine Folgen hat:

Originalzitat: Unschädlich ist ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten der 400-Euro-Grenze. Als "gelegentlich" ist dabei ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres anzusehen. Aber Vorsicht: Es muss sich um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln. Dies wäre z. B. gegeben, wenn Ihr spontan für einen Monat einen kranken Kollegen vertreten müsst

siehe auch:http://www.finanzfrage.net/frage/kurzzeitige-doppelbeschaeftigung-bei-minijob

Frag am besten aber mal beim Arbeitsamt nach, die können Dir sicher kompetenz helfen!

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  • Haare an der Sonne trocknen lassen!
  • Keinen Wäschetrockner benutzen sondern Wäsche "open-air" trocknen lassen
  • Umwälzpume für warmes Wasser an Zeitschaltuhr koppeln. Bei uns lief sie durchgehend. Es reicht aber, wenn sie 10 Minuten pro Stunde läuft.
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Die Beiträge sind als Sonderausgaben auf jeden Fall absetzbar. Denn man kann ja rückwirkend die Kosten aus dem gesamten vergangenen Jahr in der Steuererklärung angeben.

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