Frage
Antwort
Normal ist eigentlich, dass man nach Ablauf der 3. Mahnfrist die Vollstreckung einleiten lassen kann. Falls der Schuldner doch noch reagiert, ist es manchmal sinnvoller, einen Vergleich einzugehen. Denn die geforderten Summen sind meist bei einer Pfändung schlichtweg nicht einzutreiben (meist mangelnder wertvoller Besitz, selbst neuste Elektronik wie große TV-Geräte werden immer seltener gepfändet.)