Wenn der Umzug vor dem Tod des Ehegatten war, dann kann man die Kosten in der Steuererklärung noch ansetzen, da man für das Jahr in dem der Tod erfolgte ja noch Aufwendungen hatte.
Aus eigener Erfahrung in der Familie, kann ich Dich beruhigen, es wurde anerkannt.
Gute Frage!! Anscheinend wird das in den einzelnen Bundesländern auch unterschiedlich gehandhabt. Informier Dich bitte genau bei Deinem Arbeitsamt.
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/in-brandenburg-kann-man-sich-jetzt-erstmals-fuer-die-weiterbildung-freistellen-lassen-statt-zur-schicht-geht-s-zur-schule,10810590,9085538.html
Hallo mia12, nein bei einer PI ist der Selbstbehalt immer noch höher, als bei Empfängern staatlicher Leistungen (z.B. Hartz4-Empfängern), das heisst Du bekommst keine Befreiung. Hier findest Du die Infos zu den möglichen Befreiungen der Rundfunkgebühr: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/ermaessigung-und-befreiung.shtml
Auch bei Rezetgebühren gibt es keine Befreiiung!
Hallo NamorRebew, ich habe eine ganz gute Seite gefunden, die die Rentenversicherungspflicht von Werkstudenten erläutert. allerdings glaube ich, dass die beträge auf die neue 450 Euro Regelung erhöht werden müssen, hier steht noch die 400-Euro-Job-Grenze.
Schau mal: http://www.400-euro.de/400/stud.html
Ich würde das dann so interpretieren: Wenn der Bruttolohn zwischen 450 und 850 (Beträge prüfen!!!) Euro monatlich liegt, ermäßigt sich der Beitrag des Studenten nach den Regeln der "Gleitzone", der Arbeitgeber zahlt jedoch die vollen 9,75 %. Für den Arbeitgeber ist deshalb eine Beschäftigung mit etwas über 450 Euro wesentlich günstiger, da er damit die 25-%-Pauschale bei "Geringfügigkeit" vermeidet. Der Student selbst zahlt z.B. bei 450 Euro nur etwa 16 Euro Rentenbeitrag.
Genaue Auskunft (kostenlos) erhältst Du sicherlich bei den Rentenberatern der Deutschen Rentenversicherung.
Hallo robinek, ich glaube es gibt keine Möglichkeit etwas für diesen Kunden zu tun. Ich habe auch nochmal im Netz nach Varianten gesucht, bin aber nicht fündig geworden!
Ja, die sind weiterhin befreit, wenn es sich um ein Erststudium handelt, BAFÖG bezogen wird und die jungen Leute nicht bei den Eltern wohnen!
Hallo heino, das hängt meistens vom Betrag ab, den Du ausgibst. Bei meinem EDEKA-Händler ist es so, dass man bei Zahlungen bis 50 Euro die PIN eingbibt, wenn man über 50 Euro bezahlt, dann reicht nur die Unterschrift. Das hängt meines Wissens von den Gebühren ab. Bei PIN ist es für den Händler sicherer, dass er sein Geld bekommt, bei reiner Kartenzahlung erfolgt die Abbuchung mit Lastschrift, da ist es für den Händler unsicherer, ob diese eingelöst wird. Frag einfach mal bei den Händlern. Hier gab es schon mal eine Frage dazu: http://www.finanzfrage.net/frage/wann-wird-pin-und-wann-unterschrift-bei-ec-kartenzahlung-benoetigt
Hallo dannycrain33 - Deine Eltern haben nur für einen Zeitraum von 4 Monaten nach dem Abi weiterhin Anspruch auf Kindergeld, (als Übergangslösung) wenn Du danach eine Ausbildung startest. Wenn nicht, endet der Kindergeldanspruch meines Wissens sofort. Während des Work-and Travel-Jahres hast Du nur Anspruch, wenn Du eventuell einen Sprachkurs absolvierst. Der muss aber eine gewisse monatliche Stundenzahl haben, ansonsten wird das nicht anerkannt, weil der "Urlaubsfaktor" überwiegt. Bitte erkundige Dich da nochmal genau bei der Kindergeldstelle. Wenn Du nach einem Jahr zurück bist und dann eine Ausbildung beginnst und noch nicht 25 Jahre alt bist, dann haben deine Eltern wieder Anspruch auf Kindergeld.
Hallo wikelsj, hier gabes kürzlich eine ähnliche frage. Die Antwort von Sumpfhexe und der beigefügte Link gibt Auskunft zu Deiner frage. Demnach würde das Geld nicht an Dich zurück fallen.
Schau mal: http://www.finanzfrage.net/frage/versorgungsausgleichmeine-ex-ist-verstorben
Wenn Du Wohngeld für eine Wohnung in einer neuen Stadt beantragen willst, dann musst Du es bei der Wohngeldstelle machen, die für diesen Wohnort zuständig ist.
Hallo Maichen33, ich würde es wirklich als gutes Zeichen sehen. Entscheidend wird sein, wie Deine Einkommensituation derzeit aussieht, Dein Zahlungsverhalten im letzten Jahr sowie die monatlichen Belastungen. Das alles spielt eine Rolle bei der Entscheidung. Mach Dich nicht kirre - glaub an Deine zweite Chance. Alles Gute! Informiere uns wie es ausging! :-) toitoitoi
Da Du das Auto nicht zum "Broterwerb" benötigst, kann es durchaus sein, dass es gepfändet wird. Der Wert ist dann zweitranging! Du könntest ja auch öffentlich fahren, wenn Du Besorgungen machen musst, so sieht es Vater Staat!
Wenn Du ein ärztliches Gutachten bringst, dass der Umzug aus gesundheitlichen Gründen erfolgen soll, dann stehen meines Erachtens die Chancen gut. Du müsstest das aber schriftlich beim Amt beantragen - auf eine Aussage würde ich mich gar nicht verlassen.