in der versicherung muß glasbruch enthalten sein, sonst kann es sein, daß sie nicht bezahlen, warum liest du die polizze nicht durch oder fragst deinen versicherungsbetreuer?
würde sagen, eine hausratsversicherung auf alle fälle.geht ja nicht nur um eigene möbel etc. sie zahlt auch, wen du z.b. durch unfachgerechte arbeiten bei jemand anderem einen schaden verursachst. auch schäden, welche deine kinder oder auch die haustiere verursachen, sind gedeckt. das kannst du dir aber auf deine bedürfnisse abgestimmt, mit deinem versicherungsvertreter ausmachen. such dir aber einen, der dir nicht alles einreden will, sondern einen, der auf deine bedürfnisse eingeht.
ist nicht teuer und in der regel gilt sie auch für den im selben haushalt lebenden partner oder den ehepartner.ist insofern ganz gut, da die monatliche belastung gering ist und rechtsanwälte teuer.
wie wärs mit halbe, halbe. dann hast du deinen spaß? und es ist nicht alles weg, wenn du dich verspekulierst. bedenke: wie hoch sind die zinsen deiner schulden?
bei mir war mein minderjähriger sohn in der hausratsversicherung mitversichert, sprich, als der ball in ein fenster flog, hat die versicherung bezahlt! so eine versicherung hat doch eh schon jeder, für was eine haftpflicht, da verdient nur die versicherung! eine unfallversicherung ist auf alle fälle sinnvoll, kostet auch bei minderjährigen nicht soviel.
bankkredit = gehaltsbestätigung, bonität versuch es doch über das möbelhaus, wo du die möbel kaufen möchtest, da gibt es oft 0%-zinsen oder nur minimal, sicher billiger als bei bank
die teilkasko schon, aber nur wenn dieses risiko auch darin enthalten ist, ist nicht bei allen versicherungen gleich
online-zahlungen anhand der e-mail-adresse funktioniert bei pay pal, du mußt jedoch eine kreditkarte haben.
in österreich seit august keine erbschafts-,oder schenkungssteuer mehr, in jedem fall grunderwerbssteuer
du bringst da birnen und äpfel durcheinander!a) du kannst in deiner rechnung keine ust ausweisen, da du keine firma bist. b)ein nebenverdienst, der , wenn ich richtig verstanden habe heuer der einzige ist, hat auch mit einer geringfügigen beschäftigung nichts zu tun, das ist arbeitsrechtlich etwas ganz anderes.in österreich gilt: liegt der gewinn ihrer nebeneinkünfte jährlich unter € 730,00, ist keine einkommensteuererklärung erforderlich. also: nebenverdienst ist nicht geringfügig beschäftigt, frag auf deinem finanzamt nach der obergrenze für nebentätigkeit.
mastercard : 3% vom abgehobenen betrag besorg dir lieber vorläufig eine kundenkarte deiner bank, welche in der regel sofort ausgestellt wird, bis du eine neue ec-karte hast, ist auf jeden fall billiger.