... Umziehen kann sie dann immer noch. genau das geht leider nicht so einfach wenn man einmal drinn ist in der Mühle. Die neue Gemeinde wird sich weigern zu zahlen wenn man keine Umzugsgenehmigung von der alten hat. Und die gibts nur bei triftigen Gründen.
Lieber Maellim,
Nach meinen letzten Indienreisen hatte ich das gleiche Problem. Am sichersten ist es erst eine eigene Wohung zuhaben und dann einen Antrag beim jobcenter zu stellen. Dabei muss die Situation schriftlich erklärt werden. Eine eigene Wohung muss übernommen werden.
Wenn das anders rum läuft besteht die Gefahr das die Behörde argumentiert das sie ja dann auch bei der Mutter bleiben könne, obwohl einem, zumal Mutter mit Kind eine eigene Wohnung zusteht. Hier mal ein Link den ich auf die schnelle gefunden habe: http://hartz.info/index.php?topic=10 bzw. nach HartzIV und 'eigene Wohnung' recherchieren. Soweit erstmal.
Gruß plutoben
Die ganze Sache dient nur der Vollüberwachung der Nutzer, so lässt sich feststellen wo sich wann ein Nutzer bei einer Überweisung aufhält und ob der Mobilfunkteilnehmer auf den gleichen Namen lautet wie der Kontoinhaber. Das ist für die Banken bzw. deren Herrscher gerade interessant wenn sich jemand im Ausland befindet.
Das alte Verfahren mit TAN-Liste ist auch sicher, oder will mir einer beweisen das ein Trojaner es geschafft hat beim dritten mal eine gültige Tan aus einer schon bestehenden Liste zu generieren? Bei der dritten Falscheingabe wird doch der Zugang gesperrt.
Es ist eindeutig ein Rückschritt: Im Ausland funktioniert das Online-Banking nun nicht mehr. UND: Was wenn jemand den Rucksack mit Laptop und Handy klaut, schafft es den online-Banking-Zugang zu knacken und lässt sich die mobile-Tan aufs Handy schicken???
Das soll sicherer sein??? LOL LOL LOL