ich habe bisher überwiedgend von schlechten erfahrungen mit diesen versicherungen gehört.
gemäß der gesetzlichen grundlagen dazu, soll (ich betone nochmal SOLL) der Basistarif der gesetzlichen krankenversicherung entsprechen.
bei mir war es so, dass man das grund- und hauptstudium in der regelstudienzeit abschließen musste, ansonsten haben sie die zahlung eingestellt.
ja, das geht. allerdings wohl nicht bei allen anbietern und wenn ich mich richtig erinnere musst du dass dann an einem geldautomat machen.
ein wechsel innerhalb der gesellschaft ist sicherlich sinnvoll, wenn der geringere beitrag nicht mit leistungseinbußen einhergeht.
da ein potentieller käufer durch den kauf dieser gmbh keinen vorteil hätte (du willst ja all dein geld zurück). glaube ich nicht das du einen käufer findest. du hast weder kundenstamm noch sonst irgendwelche werte die vermittelt werden können. sodass jemand, der eine gmbh gründen möchte, diese dann auch gleich tatsächlich gründen kann.
meines wissens nach kann man zum arzt gehen und muss die zeit nicht nachholen. zumindest haben meine bisherigen arbeitgeber dies so gehandhabt. es dient ja der gesundheit und damit der erhaltung deiner arbeitskraft. und wenn mann krank wird muss ja auch keinen urlaub nehmen. deswegen denke ich eben, dass die zeit nicht nachgeholt werden muss.
denke schon, da auch ein normalgewichtiger sich falsch ernähren kann.
ja, ist es. aber sollte / muss mit dem vermieter abgesprochen werden.
also in diesem fall ist sie hauptberuflich angestellt und somit gesetzlich plichtversichert.
also kleingewerbetreibende haben zb freigrenzen bis knapp 18.000 Euro. dh da zählt dann nur das einkommen deiner angestellten tätigkeit.
ansonsten wäre natürlich darauf zu achten dass bei der selbständigkeit nicht mehr verdient wird.
du solltest ein wenig mehr verdienen! ein euro reicht schon aus, dann kannst du in der gkv versichert werden.
wenn du unter 25 bist solltest du die familienversicherung deiner eltern nutzen. und dich danach freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
das bafög-amt übernimmt nicht deine kv wie etwa die arge. du müsstest deine beiträge dann also von deinem bafög bezahlen.
einen anspruch darauf hast du nicht.
es gibt doch sicherlich einen grund warum deine mutter, dir das geld nur unregelmäßig gibt. sprich einfach nochmal mit ihr darüber.
ps: wie wäre es mit zeitung austragen im heimischen dorf!?
auch eine mietkautionsversicherung wäre hier denkbar. am besten angbot einholen, die kosten errechnen und mit den zinsen des kredits abgleichen
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietkautionsversicherung
da muss man schauen, ob schäden bei gefälligkeitsleistungen auch mit abgedeckt werden.
20 euro sind möglich, aber weit weg vom durchschnitt.
selbst in der besten klasse a+ (= bürohengst) ist das schwierig und womöglich nur mit leistungseinbußen zu realisieren.
ja, es gibt solche krankenversicherungen. nein, sie zahlen nicht, wenn schon etwas vorliegt.
das klingt für viele vllt hart, aber ich halte solche versicherungen für überflüssig.
für schäden an anderen: private haftpflicht-v (sowieso ein muss)
für "eigene" schäden: private unfall-v
die frau kann auf jedenfall in der gkv bleiben. beim kind kommt es darauf an wieviel sie verdienen. liegt ihr einkommen über der jaeg (2012: 50.850) muss das kind in der pkv versichert werden.
es gibt auf jedenfall reisegepäckversicherungen die das abdecken.