Zum Teil liegt es sicher an der amerikanischen Notenbank, die jede Menge Hypothenpapiere gekauft und die Zinsen auf beinahe Null Prozent gehalten hat. Auch hat der Staat sich deutlich beteiligt und den Banken Geld gegeben und ist Anteilseigner geworden.

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Nein, das geht leider nicht, aber gegen den neuen Bescheid kann Einspruch erhoben werden.

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Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbregelung die sich aus dem Buergerlichen Gesetzbuch ergibt (5. Buch Paragraph 1922 - 2385). Also erst einmal der Ehepartner, dann Kinder des Verstorbenen, Eltern des Verstorbenen usw.

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Sofern der Vertrag keine Regelung vorsieht, wuerde ich davon ausgehen, dass die Modalitaeten gleich gelagert sind. Also z.B. keine feste Frist der Auszahlung, etc.

In welcher Situation bist du denn, am Anfang oder am Ende der Mietzeit. Am Anfang macht es sicher Sinn sich mit dem Vermieter darueber zu unterhalten. Am Ende solltest du zusehen eine Abnahmebestaetigung zu bekommen.

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Den Frauen wird zu Gute gehalten, dass sie Kinder groß ziehen und daher i.d.R. eine gewisse Zeit nicht arbeiten. Das frühere Renteneintrittsalter soll dies ausgleichen, wobei es vielleicht sinnvoller wäre die Rente entsprechend nach oben anzugleichen und das Eintrittsalter gleich zu setzen.

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Besonders private Krankenversicherungen haben ein Interesse daran, dass Risiko eines neu zu Versichernden möglichst genau einzuschätzen, denn danach richtet sich letzendlich der Preis. Die Versicherung wird sicherlich auch nach Größe und Gewicht fragen. In aller Regel sollte bei allen Angaben nicht geschummelt werden, denn das könnte im Fall der Fälle zu einer Verweigerung der Kostenübernahme führen.

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