Das hängt, glaube ich, von der Größe des Betriebes ab. In kleinen Betrieben entscheidet der Chef nach seinen Vorgaben, wie immer die auch sind. In großen Unternehmen gibt es einen Schlüssel für soetwas. In der Regen müssen aber die zuerst gehen, die als letzte angefangen haben, die noch jung genug sind, um schnell wieder eine Stelle zu finden, die keine Familie haben.
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Wenn keine Beschädigungen bei der Rückgabe der Wohnung vorliegen, muss der Vermieter die Kaution innerhalb von 6 Monaten zuzüglich der angefallenen Zinsen zurück zahlen. Er kann früher zahlen, muss aber nicht.
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Den Auszug musst Du natürlich zu Deiner Steuererklärung hinzufügen, damit das FA ersehen kann, wie Deine Kapitalerträe- oder verlust waren.
Man hat auf exakt 21 Arbeitstage Urlaub einen Anspruch und zu den Arbeitstagen zählt auch der Samstag. Urlaubsgeld wird logischerweise keines gezahlt.
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Wenn Du Deine Erbausschlagung innerhalb von 6 Wochen widerrufst, kannst Du Deinen Erbanspruch wieder aufleben lassen. Es hängt also davon ab, wie lange es her ist, dass Du das Erbe ausgeschlagen hast.