"haushaltsübliche Menge" gibt keine konkrete Feste Zahl an. Das ist also ermessensspielraum des Kassierers, Verkäufers Filialleiter.

Nehmen wir als Beispiel mal 1-L - Packung Milch, im Sonderangebot, zu einem Top-Angebotspreis, von sagen wir mal 0,69-€

Wenn Du alleine lebst wären nach normalen EErmessen 6-10 Packungen normal, also bis zu 20 bei einem Partner, wenn du kinder hast entsprechend mehr.

Wenn du aber mit 10 und mehgr Kisten raus willst, hast Du ein Erklärungsproblem, ausser ihr seid dioe "KELLY FAMILY".

Die Klausel gibt es, dass bei einem Angebot nicht der erste alles abgreift.

...zur Antwort

Nein, wenn man es nicht weiß, macht man sich NICHT strafbar.

Nur wenn Du es weißt, und versuchst weiterzugeben, machst Du Dich strafbar.

Also wenn Du es weißt / merkst mußt Du zur Polizei oder zur Bank / Sparkasse gehen, und da abgeben.

Du erhälst aber auf keinen Fall dafür Ersatz, deshalb mein guter Tipp und Rat. Wenn Du irgendwo Wechselgeld erhälst, egal wo, Geschäft, Lokal, oder sonst wo genau prüfen.

§§ 146, 147 StGb

...zur Antwort

Auch ohne Orginalverpackung hast Du ein Rückgaberecht, bzw.ein Recht auf Reparatur.

Man kann nicht verlangen, dass Du die Verpackung aufhebst. Denn wenn Du eine kleine Wohnung, ohne Keller / Speicher hast, ist dies ja auch garnicht möglich.

Die Gewährleistungspflicht ist aber nicht NUR 6 Monate, sondern SOGAR 2 Jahre (24 Monate). Das ist keine KANN-Vorschrift, sondern PFLICHT, weil so gesetzlich festgelegt.

...zur Antwort

Im Vorhinein, kann man das leider nicht. Wer Deine Kontodaten hat, kann damit missbrauch betreiben, deshalb immer gut mit diesen sensiblen Daten umgehen. Kontoauszug nicht in der Bank einfach in den Müll werfen, am besten zu Hause in de Reisswollf, oder sehr klein reißen. Nicht zu leichtfertig mit Einzugsermächtigungen oder Daueraufträgen sein.

Eine neue Masche von Betrügern ist. Sie überweisen, af irgendein Konto -00,001-€. Wenn das geld nicht zurück kommt, wissen sie, das es so ein Konto gibt, und geben dann vor sie hätten Kto.-Vollmacht, Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag, und räumen das Kontom leer.

Deswegen, möglichst geringen Dispokredit haben.

SOLLTE ES ZUM BETRUG KOMMEN, KANN DEINE HAUSBANK, EINE SOLCHE ÜBERWEISUNG NOCH 6 WOCHEN DANACH RÜCKGÄNGIG MACHEN. SIE HOLT SICH DAS GELD VON DER BANK, WO DAS KONTO IST, WORAUF DEIN GELD GING.

Gleichzeitig Strafanzeige stellen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.