Studierende, die nicht oder nicht mehr familienversichert sein können, weil Sie z. B. die Einkommensgrenze überschreiten oder älter als 25 sind, können sich zu einem relativ günstigen Beitragssatz selbst gesetzlich versichern. Allerdings gilt dies nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters und/oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. In diesem Fall müsstet Ihr Euch bei Eurer Krankenkasse erkundigen, ob es für Studierende besondere Tarife gibt.
Wurde die Ausbildung bzw. das Studium durch die gesetzliche Dienstpflicht (Wehr- bzw. Zivildienst) unterbrochen oder verzögert, ist eine Verlängerung der Familienversicherung auch über das 25. Lebensjahr möglich. Dies gilt ab dem 1. Juli 2011 auch bei einer Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch den freiwilligen Wehrdienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einem vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst oder durch eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Absatz 1 des Entwicklungshelfergesetzes für die Dauer von höchstens zwölf Monaten.
Viele Grüße