NICHT Familienversichert trotz Zivi?

Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand helfen, im Internet habe ich noch nix passendes gefunden.

Folgendes Szenario ist gerade bei mir eingetreten: Ich bin 25 Jahre alt, Student und über meine Eltern Familienversichert (Gesetzlich).Im Dezember wurde ich 25 aber ich habe die Familienversicherung auf 9 Monate verlängert aufgrund meiner Zivizeit. Dafür habe ich meiner KRankenversicherung meinen Zivibescheid geschick, es gab keine Probleme damit. Meine Eltern waren bis Mai Harz 4 Empfänger. Seit Mai ist mein Vater Selbstständig, kriegt aber noch (ich glaube ein halbes Jahr alles vom Arbeitsamt bezahlt (Krankenversicherung etc.) als Unterstützung da er noch in der Aufbauphase ist. Meine Mutter hat weiterhin Harz 4. Ich wohne auch noch zu Hause und bekomme Bafög. Jetzt ist das Arbeitsamt der Meinung, dass ich eigentlich gar nicht mehr versichert sein dürfte weil ich über 25 Jahre alt bin trotz des Zivis. Ausserdem bekomme ich ja Bafög und könnte mir das selber leisten. Ich muss dazu sagen dass eine Krankenversicherung mehr als ein Drittel meines Bafögs ausmacht und ich jetzt schon 2 Nebenjobs habe um alles zu finanzieren. Genauer kann ich es zurzeit nicht beschreiben da mir mein Vater es gerade nur am Telefon erzählt hat. Ich würde morgen gerne zum Arbeitsamt fahren und es persönlich erfahren aber ich würde gerne vorher noch ein paar Meinungen hören damit ich nix falsch verstehe. Ist das wirklich so? Warum wird man nicht irgendwie informiert? Ich finde nicht,dass es selbstverständlich ist sowas zu wissen. Bin ich jetzt quasi seit Januar gar nicht Krankenversichert gewesen? Ich war ganz normal bei Untersuchungen beim Arzt. Muss ich jetzt die Arztleistungen nachträglich selber bezahlen + die Beiträge die ab Januar angefallen wären wenn ich mich selber versichert hätte? Das wäre ein finanzieller Ruin für mich....Ich wollte mich eigentlich ab September ganz normal selber Versichern. Ich habe noch nicht meine Krankenkasse angerufen weil die sowieso vom Arbeitsamt bezahlt werden und mir wahrscheinlich noch nix genaues sagen können.

Ich hoffe mir kann irgendwer hier helfen. Ich würde mich über jede Antwort sehr freuen!

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Studierende, die nicht oder nicht mehr familienversichert sein können, weil Sie z. B. die Einkommensgrenze überschreiten oder älter als 25 sind, können sich zu einem relativ günstigen Beitragssatz selbst gesetzlich versichern. Allerdings gilt dies nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters und/oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. In diesem Fall müsstet Ihr Euch bei Eurer Krankenkasse erkundigen, ob es für Studierende besondere Tarife gibt.

Wurde die Ausbildung bzw. das Studium durch die gesetzliche Dienstpflicht (Wehr- bzw. Zivildienst) unterbrochen oder verzögert, ist eine Verlängerung der Familienversicherung auch über das 25. Lebensjahr möglich. Dies gilt ab dem 1. Juli 2011 auch bei einer Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch den freiwilligen Wehrdienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einem vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst oder durch eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Absatz 1 des Entwicklungshelfergesetzes für die Dauer von höchstens zwölf Monaten.

Viele Grüße

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guten morgen,

ich versuche mal mein glück mit einer antwort:

wenn du als AN angestellt wirst, und unter der beitragsbemessungsgrenze verdienst bist du pflichtversichert in der gestzlichen krankenkasse. du kannst nun wählen, es muss nicht die aok bleiben, kannst aber dort bleiben. der AG muss dich dort per dfü anmelden. da du freiberuflich arbeitest, musst du beim Fa ersteinmal nichts machen. wenn das jahr rum ist und du deine steuererklärung fertigst, dann werden ein paar formulare mehr fällig, die anlage N für einkünfte aus nicht selbstständiger arbeit. dort werden deine bezüge angezeigt. alles andere machst du wie die jahre zuvor. zur steuerveranlagugng werden nun beide einkünfte hinzugezogen. es gibt viele selbstständige, die hinzuverdienen müssen, weil keine aufträge kommen. ob die KSK so einfach wegfällt weiß ich nicht. die abgaben zur KSK tragen ja deine kunden.

ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen viele grüße

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guten morgen,

bist du 25 jahre alt bist bleibst du familienversichert. auch wenn du ohne ausbildungsplatz bist. deine eltern müssen einmal im jahr der kk melden, was das kind über 18. macht. der 400€job ist davon unabhängig, den kannst du antreten. (hat mein kind auch bis zum studium gamacht) bei einem 400€job, zahlt der ag an die bundesknappschaft beiträge + pauschale lohnsteuer. wichtig ist, dass du bei der bundesagentur für arbeit als ausbldungssuchender gemeldet bist, das ist eine grundvoraussatzung für die familienversicherung.

viele grüße

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wenn du das alleinige sorgerecht hast, ist es möglich. bei beidseitigem sorgerecht hat die bank recht und benötigt die unterschrift des vaters. es ist nicht nur negativ, wenn dir was passiert muss der vater auch alle geschäfte im sinne des kindes weiterführen können. wenn du angst hast er nimmt es deinem kind weg. dann spare auf deinen namen und gebe es dem kind.

viele grüße

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oh wo fang ich an?

es ist richtig das beide eltern dir bargeldunterhaltspflichtig sind. es ist richtig das es in die waagschale gelegt wird, der der mehr verdient muss mehr zahlen. es ist nicht richtig, dass die berechnung nach einkommensteuererklärung berechnet wird. diese sollte nur als gesamtnachweis hinzugezogen werden. denn in einer einkommenssteuererklärung werden noch werbungskosten, versorgungsaufwendungen, aussergewöhnliche belastungen abgezogen, welche natürlich das gesamteinkommen minimieren. zur unterhaltsberechnung werden die Bruttoeinkommen (lohnnachweis) der eltern genommen. diese Bruttowerte + urlaubs und weihnachtsgeld oder sonderzahlungen werden als grundlage genommen. gerade bei einer selbstständigkeit kann man nicht vom gewinn des unternehmens ausgehen, sondern dort zählen die umsätze. sonst könnte man immer in die firma investieren und müsste seinen kindern nie geld zahlen. deinen eltern bleibt nur am gesamt einkommen, egal wieviele jobs sie haben, ein freibetrag - was darüber ist muss zum unterhalt verwendet werden.

konnte ich de frage beantworten?

viele grüße

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später darf er sogar, den ausbildungsfreibetrag zur hälfte beanspruchen oder sonstige freibeträge die sich im laufe einstellen. er wird in seinen steuererklärungen es mit angeben. es sei denn er hat seine unterhaltspflicht nicht zu 75% erfüllt, dann können alle freibeträge auf das andere elternteil übertragen werden.

wenn das kind 18 ist, werden beide elternteile bargeldunterhaltspflichtig.

ich hoffe es hilft ein bisschen weiter.

viele grüße

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die drv- spricht schon im vorfeld von einer bearbeitungsdauer von ca.6 monaten. da eine em-rente bei leuten nach 1963 geborenden, sowieso nir ohne reha oder gutachter ausgesprochen wird, muss man sich da wirklich gedulden. mein mann (schwerst krank) hat es 5 monate gedauert.

der vdk- berät gut in solchen situationen. es gibt fristen für untätigkeitsklagen. doch die ist nach einem monat nicht erfüllt.

viele grüße

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Du kannst als Student einen 400€ Job jederzeit annehmen. Beachten musst du nur in deiner eigener Steuererklärung oder der der Eltern, das Ihr die Hinzuverdiengrenzen einhaltet. Und du solltest in deiner Regelstudienzeit bleiben.

Der AG meldet dich bei einem 400€ Job i der Minijobzentrale an, führt dort deine Beiträge ab. Selbst die Familienversicherung der KK bei deinen Eltern sowie die Zahlung des Kindergeldes bleibt davon unberührt. Kompliziert wird es für den AG wenn man mehere 400€ Jobs hat.

Viele Studenten finanzieren sich genau mit dieser Form von Job, ihr Studium.

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Der Rentenabschlag wird pro Jahr welches man früher in Rente geht gerechnet. Und dieser Abschlag bleibt immer bestehen. Der Prozenssatz liegt bei 3%, damit wär dein Abschlag derzeit 6% weniger Rente. Erst wenn du als behinderter Mensch annerkannt bist, laut Bescheid ab 50% GdB, kann man ohne Abschlag früher in Rente gehen. Da bei dir eine Klage zur Feststellung einer Behinderung läuft, wirst du diese abwarten müssen wenn du keine Abschläge im Kauf nehmen möchstest.

20% GdB ist keine Schwerbehinderung.

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Finger weg von der Stuttgarter. Die Pflege wird über die Stunden abgerechnet das ist korrekt - doch diese Aufgabe übernimmt nur Malteser - will man eine andere Pflegestation nutzen hat man Pech. Gerade die Stuttgarter, stellt sich als sozial kompetent hin - ist sie aber nicht. In der Unfallversicherung werden ohne Prüfung gnadenlos alle pflegebedürftigen und Geisteskranken (was für ein schreckliches Wort) rausgeworfen. "Nichtversicherbar" heisst es. Andere Versicherung dagegen machen je nach Behinderung und schwere der Pflege eine Riskoabwägung und schmeissen nicht die Behinderten Menschen einfach raus. Auch in der Unfallversicherung kann man Risiken einschätzen. Warum sollte nun eine Versicherung im Unfallbereich alle Pflegebedürftigen nicht haben wollen, weil sie ein Risiko darstellen. Aber im Produkt Pflege sind gerade diese Menschen ein Geschäft? Das passt nicht zusammen.

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