Hallo :)

Leider ist mir die Frage nicht ganz klar.
Inwiefern möchtest du ihn "von den Umgängen ausschließen"? Offensichtlich nimmt er diese ja nicht war. Fordert demnach die titulierten Umgangszeiten nicht ein.

Den Beschluss, in welchem der Umgang festgelegt worden ist, kann grundsätzlich nicht "zurückgenommen" werden.

Man könnte lediglich einen neuen Antrag stellen, dass der Umgang nicht stattfindet. Da der Kindsvater den Umgang jedoch nicht einfordert, sehe ich aktuell keinen Sinn darin.

Sofern der Kindsvater plötzlich wieder Kontakt möchte und den Umgang einfordert, wäre ein Antrag bei Gericht natürlich sinnvoll, um das Kindeswohl zu wahren.

Was sagt denn das Jugendamt bzw. die Caritas dazu? Wie soll weiter verfahren werden?

Vielleicht wäre ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt sinnvoll für dich. Familiengerichtlichen Angelegenheiten sind oft nicht einfach und für alle Beteiligten nervenaufreibend.

Ich wünsche dir und deinen Kindern viel Kraft und alles Gute.

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Hallo,

da du schreibst, dass dein Arbeitgeber "nicht zahlt" gehe ich davon aus, dass bei Gericht ein Titel (Urteil, Vergleich) erwirkt worden ist, laut welchem der Arbeitgeber Geld an dich zahlen muss.

Wenn dies der Fall ist und keine Zahlung geleistet wird, kannst du die Zwangsvollstreckung einleiten.

Das kannst du alleine machen oder über einen Rechtsanwalt. Wenn du alleine vollstrecken möchtest, kannst du dich auch in den meisten Fällen an das zuständige Amtsgericht wenden, die helfen häufig bei der Ausfüllung der notwendigen Formulare.

Wichtig ist, dass du einen vollstreckbaren Titel hast. Also ein Urteil oder einen Vergleich, welcher der Gegenseite nachweislich zugestellt worden ist.

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Hallo,

zunächst wäre meine Frage, ob der Vermieter wirklich die Miete für den Stellplatz geltend macht oder ob ggfls. Nebenkosten für den Stellplatz (bspw. Wartungskosten/ Reinigungskosten etc.) geltend gemacht werden.

Wenn ersteres zutrifft, sprich deinen Vermieter an. Lass dir ein Mietkonto aushändigen, auf dem alle Zahlungsein-/ und ausgänge aufgelistet sind. Frag auch beim Jobcenter nach, welche Kosten die genau überwiesen haben.

Wenn letzteres der Fall ist, lass dir die Belege für diese Kosten aushändigen. Dann kannst du die überprüfen.

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