Wenn der Verkäufer dir den versicherten Versand anbietet und damit suggeriert, dass deine Sendung vollständig versichert ist, haftet er tatsächlich dafür dir gegenüber. Den Verlust der Sendung kann er wiederum beim Dienstleister geltend machen.

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Da du den Schaden verursacht hast, musst du dafür aufkommen. Prüfe mal, ob dieser Schaden in deiner Privathaftpflicht abgedeckt ist. Mittlerweile sind einige Schäden, die im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug stehen, ja Bestandteil der Versicherungsbedingungen.

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Hallo helwig,

leider ist es tatsächlich so, dass die Sterbegeldversicherung an die Ex-Frau deines Vaters ausgezahlt wird.

Die Begünstigung ist nun einmal schriftlich dort festgehalten und durch eine Veränderung der Familienverhältnisse nicht abänderbar - außer eben über eine schriftliche Willenserklärung durch deinen Vater oder die Betreuerin.

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Hallo Marie,

das ist so nicht ganz korrekt. Wenn die Degewo das über ihre Haftpflichtversicherung bezahlen würde (falls keine Hausratversicherung vorhanden ist), erstattet diese dann nur den Zeitwert und nicht den Neuwert.

Damit wärst du weitaus schlechter aufgestellt als mit deiner Hausratversicherung und der SB von 150 Euro.

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Ähem - das mit dem Festgeldkonto ist aber keine so gute Idee. Bleibt denn da bei Grundsicherung im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit genug über für die Deckung der Bestattungskosten? Ein Festgeldkonto unterliegt nämlich nicht dem Schonvermögen.

Eine Sterbegeldversicherung ist gegen den Zugriff vom Sozialamt geschützt (Urteil vom Bundessozialgericht Kassel).

Die Beiträge gegen die Leistung aufzurechnen ist sinnlos. Natürlich kann es sein, dass mehr Beiträge eingezahlt werden, als die Garantiesumme hergibt. Doch viele Kritiker vergessen, dass bei der Auszahlung ja noch Überschussbeteiligungen und Boni hinzukommen.

Weiterhin besteht der Versicherungsschutz der Sterbegeldversicherung lebenslang. Das ist bei anderen Versicherungsarten nicht der Fall. Dort sind demnach die Beiträge auch günstiger kalkulierbar.

Meistens verzichten die Anbieter zur Sterbegeldversicherung auf die Gesundheitsprüfung, dafür wird eine Wartezeit vereinbart. Diese beträgt aber nicht 36 Monate, wie es Verbraucherschützer so gerne propagieren.

Die Itzehoer bietet ihre Sterbegeldversicherung mit einer Wartezeit von 12 Monaten an, ebenso der Münchner Begräbnisverein, wenn der Antragsteller 60 Jahre oder älter ist.

Ein Vergleich der verschiedenen Leistungsmerkmale ist hier möglich: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

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Wie Nikolaus sschon geschrieben hat - es hängt von der Versicherung ab. Nach dem aktuellen Stand lassen sich Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bei den folgenden Anbietern z. B. so absichern:

  • Haftpflichtkasse Darmstadt: je nach Tarif bis 100.000 Euro
  • Domcura: je nach Tarif bis 500.00 Euro
  • Swiss Life Partner: bis zur Versicherungssumme
  • VdVA: je nach Tarif bis 30.000 Euro
  • iak! Sondertarif: Je nach nach Tarif bis 100.000 Euro

und so weiter...

Bei den genannten Tarifen sind Gefälligkeitschäden im Rahmen der Bedingungen mit versichert, also ohne Zusatzklausel.

Am besten Du schaust mal hier nach: http://www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflicht.html

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Nein, die höheren Kosten für den Zahnersatz sind in der Beitragsanpassung noch nicht berücksichtigt worden. Allerdings haben viele andere Faktoren in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Kosten für die Versicherer selber gesteigen sind. Dazu gehört auch der Anstieg der wirklich teuren Schadensfälle, in denen mehrere Tausend Euro Erstattung fällig waren.

Die höheren Kosten für den Zahnersatz hängen mit der Novellierung der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) zusammen. Erstmals seit 1988 wurde diese überarbeitet und auch neue Behandlunsgmethoden können nun anders abgerechnet werden.

Für die Zahnzusatzversicherung wird die Anpassung der GOZ erst zum Jahreswechsel 2012/2013 von Bedeutung sein. Eine Beitragsanpassung ist zu erwarten.

Hintergrund: Die Zahnzusatzversicherung kann die Beiträge bei steigenden Kosten anpassen. Das geht aber nicht, wenn nur die Vermutung vorliegt, dass es zu einer Kostensteigerung kommen wird. Daher durfte die Anpassung der GOZ auch in die letzte Beitragsanpassung nicht einfließen. Das erfolgt demnach zum Jahreswechsel 2012/213.

Über das Sonderkündigungsrecht muss man sich schon gründlich Gedanklen machen. Sicherlich, mehr Kosten sind ärgerlich. Eine Kündigung aus Frust sorgt für viele Nachteile:

  1. Bei einer anderen Versicherung wird ein neuer Beitrag entsprechend dem Eintrittsalter erhoben, als z. B. noch vor fünf Jahren beim jetzigen Anbieter.

  2. Ein Wechsel zu einer anderen Zahnzusatzversicherung führt zu neuen Leistungsstaffelungen - eine sofortigen Kostenübernahme ohne Summenbegrenzung fällt somit meistens weg.

  3. Wenn im Laufe des Jahres oder im nächsten Jahr eine Behandlung, z. B. mit Zahnersatz ansteht, sollte die unbedingt mit der bestehenden Zahnzusatzversicherung abgewickelt werden. Eine neue Zahnzusatzversicherung muss diese Kosten nicht übernehmen, da sie unter die sogenannten vorvertraglichen Schäden fallen.

  4. Ein vorschneller Wechsel schafft Ärger: Zum Beispiel haben Ende 2009 mehrere Kunden ihre Barmenia Zahnzusatzversicheurng gekündigt und sind zur ARAG gewechselt. Diese hat dann vier Moante später die Beiträge angepasst.

Gute Infos zur Zahnzusatzversicherung findest Du im Vergleich auch hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Gruß, Manfred

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Wenn ein Eigenverschulden gegeben ist, wäre der Schaden über die Privathaftpflicht abgedeckt - allerdings nur, wenn Mietsachschäden auch Bestandteil der Versicherung sind. Wenn die Flasche einfach so zersprungen ist, liegt wohl auch kein Eigenverschulden vor.

Ich persönlich sehe es kritisch, wenn der Versicherungfachmann den Schaden so hinbiegt, dss dieser übernommen wird. Schließlich fallen Schäden der Allgemeinheit zur Last und es ist letztendlich nichts anderes als Betrug.

Eine Privathaftpflicht ist nun einmal keine Kapitalanlage - man darf also nicht so kalkulieren, dass die eingezahlten Beiträge irgendwann - und sei es nur durch fingierte Schäden - zurückfließen.

Privathaftpflicht mit EInschluss Mietsachsschäden findet Ihr aber auch hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflicht.html

Den Rotweinschaden würde ich jetzt einfach mal aus der eigenen Tasche bezahlen.

Viele Grüße

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Hallo Pumba,

in der Tat kann die Kfz-Versicherung bei einem Schadensfall gekündigt werden. Die Kündigung kann sich auf den ganzen Vertrag beziehen oder auf Teile des Vertrages. Dabei muss die Kündigung der Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats nach der Beendigung der Entschädigungsverhandlung der Versicherung zugehen.

Für die Kfz-Haftpflicht gilt diese Frist von einem Monat erst, wenn der Schaden anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt wurde. Bei einem Rechtsstreit gilt diese Frist von einem Monat erst ab dem Urteil.

Du kannst selber wählen, ob die Kündigung sofort oder später wirksam werden soll. Spätester Zeitpunkt der Kündigung ist der Ablauf des laufenden Versicherungsjahres.

Infos zur Kfz-Versicherng gibt es auch hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html

Wichtig ist aber: Auch die Kfz-Versicherung kann bei einem außerordentlich hohem Schadensaufkommen den Vertrag kündigen!

Viele Grüße, Manfred

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