Meinst du Emissionszertifikate? Du bzw. dein Unternehmen darf laut System Emissionen im Umfang deiner Zertifikate ausstoßen.

Ist dein Ausstoß größer musst du zusätzliche Zertifikate kaufen. Ist er geringer, kannst du diese abtreten und an einschlägigen Plätzen damit handeln. Da gibt es spezialisierte Seiten, zum Beispiel beim BMU, die da weiterreichende Infos parat haben.

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Strafe musst du nicht zahlen, aber sie können dir die erneute Anfahrt in Rechnung stellen. Viele Stadtwerke haben aber mittlerweile die Option, dass du deinen Zählerstand auch online übermitteln kannst, wenn du zum angegebenen Termin nicht zu Hause sein wirst. Frag doch da mal nach.

Noch ein Tipp: die Zeiten für die Zählerablesung haben ja eventuell in eurem Hausflur ausgehangen, wenn es ein Mehrfamilienhaus ist. Da steht auch immer drauf, ob eine zweite Anfahrt bereits Geld kostet oder nicht!

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Wie es scheint, möchte gerne aufgrund einer schlchter werdenden Schade-Kosten-Quote höhere Beiträge durchsetzen. Ich denke, aufgrund der steigenden Ausgaben müssen sich die Versicherten auf steigende Beiträge einstellen. Aber, da der Markt immer noch sehr starkem Wettbewerbsdruck ausgeliefert ist, könnte ich mir vorstellen, dass die Prämienanpassungen nicht allzu hoch sein werden.

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Nun ja, langfristig gibt es ja eigentlich sowieso keine Fixkosten. Kurzfristig gesehen ist das ganze wohl nicht so eindeutig: in der Produktion variieren die Personalkosten mit der Höhe des hergestellten Outputs, die kosten für andere Personalbereiche (z.B. Personal u. Organisation, Recht etc.) sind davon mehr oder weniger unabhängig. Allerdings würde man davon ausgehen, dass bei Nullproduktion auch diese Kosten nicht anfallen, ich würde daher sagen, dass es sich bei Personalkosten um teils variable, teils quasi-fixe Kosten handelt, wenn man unterschiedliche Berufsgruppen in die Betrachtung einschließt. Geht es allein um die Angestellten, die in der Produktion mitwirken, so sind sie, zumindest der Theorie nach, als variable Kosten zu behandeln.

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Es gibt die Gesundheitsberichterstattung des Bundes . Die haben umfassende Daten zu vielen Themen des Gesundheitswesens.

Alternativ könntest du auch in Fachpublikationen von Gesundheitsökonomen suchen.

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Hallo! Das sollte eigentlich kein Problem sein. Normalerweise gehört zu der prepaid-Karte doch ein Guthabenkonto, welches du auflädtst. darauf erfolgt dann auch die Rückerstattung.

Ganz sicher gehst du aber nur wenn du in die AGB des Anbieters schaust, über den du die Karte bekommen hast. Falls Rückerstattungen nicht möglich sind mit der Karte, kannst du es dort erfahren oder eventuel über eine Hotline. Aber ich denke, die Sorge ist unbegründet. Rückerstattungen auf 'normale' Kreditkarten funktionieren in der Regel ja auch reibungslos.

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Der ifo Geschäftsklimaindex gibt eine Stimmung an, da die Firmen ihre eigene Geschäftslage sowie ihre Erwartungen für die Zukunft ausdrücken. Man kann hier also nicht von einer totsicheren Prognose sprechen!

Aber die Einschätzung der Unternehmen ist wichtig und es ist ein viel diskutiertes Thema inwiefern ausgesprochene Erwartungen in der Wirtschaft eintreffen, eben weil sie ausgesprochen werden...

Um Schlüsse für Börsenzyklen aus dem ifo-Index zu ziehen solltest du in jedem Fall die nach Branchen gesplitteten Ergebnisse ansehen. Denn die Stimmung kann von Branche zu Branche sehr variieren.

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Du kannst die Beiträge reduzieren oder ganz ruhen lassen, was du in keinem Fall tun solltest: den Vertrag kündigen! Das Geld ist für deine Altersvorsorge bestimmt und wird nicht angetastet. Deshalb solltest du den Vertrag besser ruhen lassen, wenn du keine Möglichkeit siehst die jährlichen 60 Euro für die Zulage aufzubringen.

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Per Nachsendeantrag kommt der Mahnbescheid auf jeden Fall an deiner neuen Adresse an. Ob die Post das Gericht automatisch über deine Adresse informiert, hängt davon ab, was du bei der Erteilung des Nachsendeauftrag angegeben hast.

Mit dem Mahnbescheid kommt doch dann sowieso ein Erfassungsbogen oder? Da kannst du dann ja deine neue Adresse angeben.

Präventiv bei einem Gericht anzurufen halte ich für sinnlos. Vielleicht kommt doch der Mahnbescheid gar nicht.

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In so einem Fall würde ich mich immer an einen Notar oder einen Rechtsanwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, wenden. Der kann dich auch insbesondere dazu beraten, welche Konsequenzen eine Annahme oder Ausschlagung eines Erbes hat.

Bei komplizierten Fällen kenne ich keine andere Alternative.

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Nein, das musst du nicht. Ein Arbeitnehmer, der keine anderen Einnahmequellen außer seines Gehaltes hat, muss ja schließlich auch keine Steuererklärung machen.

Hast du allerdings Einkünfte gehabt, die dem Progressionsvorbehalt unertliegen, sieht die Welt anders aus.

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Die Nachrichten häufen sich, dass Teile zur Produktion aus Japan fehlen. Das geht allerdings nicht nur den deutschen Automobilherstellern so.

Im Moment lässt sich allerdings für die Aktien noch kein großes Risiko erkennen. Langfristig sollte man sich als Anleger aber auch fragen: was passiert, wenn Japan als Markt einbricht? Hier könnten die Konzerne auch unter Druck geraten.

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Wenn du keine Nebeneinkünft etc. gehabt hast musst du keine Steuererklärung abgeben. Die Pflicht besteht nur dann, wenn Nachzahlungen zu erwarten sind. Aber falls du zum Beispiel nur einen Teil des Jahres beschäftigt gewesen bist kann es sich für dich durchaus lohnen eine Erklärung abzugeben.

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Du meinst die Aufgreifkriterien, oder? Das geht entweder nach steuerlichem Gewinn oder Umsatz und es ist entscheidend, um welche Art von Unternehmen es sich handelt.

Handel: Umsatz >6.900.000 oder st. Gewinn >265.000

Fertigung: Umstaz >4.000.000 oder st. Gewinn >235.000

Falls du andere Arten von Betrieben suchst lohnt es sich auf den Seiten der IHK nachzuforschen.

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Vor allem muss sich die EZB gegen drohende Verluste aus den andauernden Anleihenkäufen absichern.

Das Geld wird durch die Nationalbanken bereitgestellt, die Bundesbank muss circa 1 Mrd. beisteuern.

Insbesondere ist diese Kapitalverdopplung aber ein kritisches Signal. Wer geglaubt hat, die EZB könnte unbegrenzt kritische Staatsanleihen kaufen, der irrt. Mittlerweile müsste sie bei Kreditausfällen von Griechenland, Irland und co. Eigenkapital nachschießen.

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Hallo Lehman,

du hast Recht: sunk costs sollte man in eine entscheidung nicht mit einbeziehen, schließlich sind sie sunk. kleines beispiel: wenn du eine kinokarte gekauft hast, an besagtem abend aber rein gar keine lust hast, nochmal das haus zu verlassen, solltest du in deine entscheidung nicht miteinbeziehen, dass du das geld für die karte schon ausgegeben hast!

nun zu stuttgart 21. die bauherren glauben wohl, dass niemand den sunk cost effekt kennt. so lange weiterbauen, bis sie sagen: jetzt haben wir schon angefangen, jetzt haben wir so viel investiert, jetzt müssen wir auch weitermachen.

allerdings sehe ich nicht, dass dies der einzige grund für den schlichterspruch ist. vielmehr wäre es sehr kostenaufwendig, das ganze wieder rückgängig zu machen. dies ist dann wieder eine investition, und die muss man in der entscheidung berücksichtigen!

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Tritt ein Unternehmen aus dem Arbeitgeberverband aus, gilt der bestehende Tarifvertrag weiter.

Läuft dieser Tarifvertrag aus, wirkt er nach bis ein neuer verhandelt wird. Da fällt die Firma dann natürlich nicht mehr drunter, sondern muss einen eigenen Abschluss verhandeln. Ausnahme: der Tarifvertrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Branche wird als allgemeinverbindlich erklärt. Dann müssen ihn auch diejenigen Arbeitgeber umsetzen, die nicht im Arbeitgeberverband sind.

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Hallo Zausel,

theoretisch ist das möglich. Stell dir vor, die Eurogruppe beschließt Irland pleite gehen zu lassen. In diesem Fall würden sie dann ihre alte Währung zurückbekommen, die natürlich ganz fürchterlich abgewertet würde. Für Deutschland wäre das ein Nachteil, da deutsche Produkte für die Iren teurer würden.

Realistisch ist dieses Szenario wohl nicht. Nach der Rettung von Griechenland und Irland haben die Euro-Länder klargemacht, dass sie an der Währungsunion, so wie sie jetzt besteht, festhalten wollen.

Ich glaube es geht ihnen dabei vor allem um darum, Sicherheit in den Markt zu bringen. Außerdem weiß niemand so genau, was wirklich passiert wenn mal ein Euroland pleite geht und austreten muss. Das ist nämlich so noch nicht passiert. Eins ist klar: den Iren wird es durch Sparzwänge schlecht gehen. Aber das wird es wohl auch so-mit Rettung und Euro.

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Strombörsen wie der EEX sind für Stromversorger sehr wichtig, da sich der Markt verändert hat: weg von langfristigen Verträgen hin zu kurzfristigen Lieferungen.

Eine Besonderheit bei Strom stellen unterschiedliche Lastprofile dar: die Stromnachfrage ist zeitlich unterschiedlich, und der Strom muss genau dann geliefert werden, wenn er gebraucht wird!

Von daher werden an solchen Börsen unterschiedliche Produkte gehandelt, von langfristigen Verträgen bis hin zu kurzfristigen Abschlüssen. Man unterscheided zwischen Baseload und Peakload, also die Grundlast, die geliefert wird und Spitzenlast, die zwischenzeitlich benötigt wird.

Durch solche Börsen wird der Strommarkt flexibler, ist allerdings nur für Großkunden interessant. Als normaler Stromverbraucher hat man dort eigentlich keine Möglichkeit sich zu beteiligen. Was allerdings derzeit in Planung ist (allerdings in einem sehr frühen Stadium) sind Echtzeitpreise für Konsumenten. Da bekommt man einen sogenannten intelligenten Stromzähler installiert, der einem den aktuellen Strompreis anzeigt und man entscheiden kann, ob man jetzt oder später die Waschmaschine anstellt. Solche Planungen sind aber noch nicht besonders weit, das wird noch dauern bis Haushalte tatsächlich an soetwas teilnehmen.

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Also jetzt mal etwas vereinfacht besteht der Unterschied darin, dass bei einem commodity oder physical hedge die Gaslieferanten die Liefermenge absichern d.h. der hedge basiert auf Volumen oder Mengen.

Beim financial hedge geht es um die Absicherung eines finanziellen Schadens.

Für eine detaillierte Antwort könntest du eventuell mal in einem Lehrbuch für Finanzierung nachschlagen. da könntest du noch den ein oder anderen Hinweis finden.

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