Aus meiner Sicht gehört eine Immobilie als Teil einer Geldanlage auf jeden Fall in den Bestand. Ob man nun selbst drin wohnt oder nicht, das ist egal. Bei jeder Immobilie kommt es aber auf die Lage an. Wenn die nicht stimmt, können vermutlich weniger oder keine Erträge aus einer Immobilie erwirtschaftet werden, wenn man sie denn vermietet, oder man mag selbst nicht drin wohnen. Also auf keinen Fall "Immobilie um jeden Preis"! Wenn man beruflich bedingt noch nicht sesshaft ist, dann macht es Sinn sich eine gute Immobilie zuzulegen, die vermietet wird, selbst ist man dann flexibler. Wenn man als Familie aber sesshaft werden will und sich an einem Ort wohl fühlt, dann plädiere ich fürs Eigenheim.

Das ist meine Meinung - die ist sicherlich nicht objektiv :-)

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Ja, das scheint so zu stimmen, die Unfallteilrente wird angerechnet!

Quelle: http://www.witwerrente.com/?gclid=CM2P1dCH7LwCFZShtAodryoA1Q Das Einkommen wird, sofern Freibeträge überschritten werden, angerechnet. Die Witwerrente wird gekürzt oder gegebenenfalls gar nicht ausgezahlt. Der Freibetrag liegt bei 741,05 Euro monatlich in den alten Bundesländern und 657,89 Euro in den neuen Bundesländern. Dieser erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigtes Kind um 157,19 Euro beziehungsweise 139,55 Euro. Als Einkommen gilt das Erwerbseinkommen, das Erwerbsersatzeinkommen wie Krankengeld oder private Versorgungsrenten und Einkommen aus Vermögen. Nicht angerechnet wird hingegen unter anderem Hinterbliebenenrente, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Leistungen zur Grundsicherung. Wenn das Einkommen den Freibetrag überschreitet, werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent angerechnet.

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Nachteile hast Du nicht, Du musst die Beitragszeiten aber belegen. Bei Ungereimtheiten empfehle ich eine Kontenklärung bei der Rentenkasse. Bei mir waren beispielsweise die Studienzeiten und der Grundwehrdienst nicht richtig gemeldet.

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