Wird die Unfallteilrente von der großen Witwenrente abgezogen?
Meine Mutter, 71,war 24,5 Jahre verheiratet und verlor jetzt Ihren Ehemann, 70. Beide waren Rentner und hatten nur ihre Rente. Meine Mutter bekommt seit ihrem 30.Lebensjahr aufgrund eines Arbeitsunfalls eine Unfallteilrente. Nun wurde Ihr bei der Beantragung der Witwenrente gesagt, dass die Unfallteilrente zum Einkommen gehöre und sie dann nur ca, 100,- Witwenrente bekomme. Ist das rechtens? Danke
2 Antworten
Ja, das scheint so zu stimmen, die Unfallteilrente wird angerechnet!
Quelle: http://www.witwerrente.com/?gclid=CM2P1dCH7LwCFZShtAodryoA1Q Das Einkommen wird, sofern Freibeträge überschritten werden, angerechnet. Die Witwerrente wird gekürzt oder gegebenenfalls gar nicht ausgezahlt. Der Freibetrag liegt bei 741,05 Euro monatlich in den alten Bundesländern und 657,89 Euro in den neuen Bundesländern. Dieser erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigtes Kind um 157,19 Euro beziehungsweise 139,55 Euro. Als Einkommen gilt das Erwerbseinkommen, das Erwerbsersatzeinkommen wie Krankengeld oder private Versorgungsrenten und Einkommen aus Vermögen. Nicht angerechnet wird hingegen unter anderem Hinterbliebenenrente, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Leistungen zur Grundsicherung. Wenn das Einkommen den Freibetrag überschreitet, werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent angerechnet.
Bei der Witwenrente gibt es einen Freibetrag bis ca. 740 Euro (aufs Netto gerechnet), wird der überstiegen, werden 40 % von dem "zuviel" auf die Rente angerechnet.