Das ist eine Frage fürs Schul- und Verwaltungsrecht. Es kann durchaus sein, dass du einen 10. Klasse Abschluss haben musst, um vor dem Gesetz nicht als Schulverweigerer zu gelten und kein Bußgeld auferlegt zu bekommen. Ich bin mir grad nicht sicher, ob das auch mit der Wiederholung einer Klassenstufe getan ist. Rufe am besten mal bei deiner zuständigen Schulbehörde/Schulamt an (nicht in der Schule), und frage, wie es rechtlich damit aussieht, erkläre kurz die Situation, aber nur allgemein, nicht mit deinem Namen. Kannst auch unter anderem Namen anrufen, geht die nix an.
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Hallo, tut mir leid, dass es bei dir zu Haus so anstrengend ist, nicht schön.
Du kannst mit 17 z.b. in eine Wohngruppe gehen und dann ab 18 eine eigene Wohnung nehmen.
Für die Wohngruppe/betreutes Wohnen kontaktierst du das Jugendamt und wenn du 18 bist, suchst du eine Wohnung mit Hilfe Jugendamt/Jobcenter, du wirst ja dann Ausbildung machen aber die helfen dir bei allem.
Mach dem Jugendamt klar, dass du keinerlei Privarsphäre hast und auch dein Schulabschluss gefährdet ist, Bildung zieht immer, ist wichtig, dann kümmern sie sich eher.
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