Wenn du Wohngeld du Kindergeldzuschlag beantragst und es erhältst, kannst du das dann nur bei der Kindergeldkasse einreichen. Wenn du etwas vom Arbeitsamt möchtest bleibt dir nur die Möglichkeit Hartz IV zu beantragen, aber dann fallen Wohngeld und Kindergeldzuschlag weg.
Antwort
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Wenn du von der Schule abgehen möchtest, musst du das der Kindergeldkasse sofort melden. Dann gehe sofort zum Arbeitsamt und melde dich Ausbildungs- und Arbeitssuchend (ganz wichtig ist Ausbildungssuchend). Und dann kannst du wieder Kindergeld beantragen.