Ein Gutschein verfällt automatisch nach 3 Jahren egal ob ein Datum drauf steht oder nicht. Allerdings ist es so, dass man erst am dem 1.1. von nächstem Jahr anfängt zu zählen.
Also angenommen, man schenkt jemand einen Gutschein zum Geburtstag (heute) dann ist es nicht der 19. September 2015, sondern man fängt am 1.1.2013 an zu zählen und dann geht es 3 Jahre. Das steht irgendwo im BGB, aber ich weiß leider auch nicht unter welchem Paragraphen. Wenn es dich interessiert sollte es aber nicht so schwer sein es rauszufinden.