Insgesamt hängt das doch davon ab, wie hoch Dein Einkommen aus der Selbständigkeit insgesamt ist.

Solange Du unter den 17.500 im Jahr bleibst, kannst Du genausogut eine Rechnung schreiben, das macht auch keine Arbeit, weil Du es in der EK-Steuer einfach wie deine anderen Einnahmen auch verbuchst.

Wie wfwbinder aber schon sagt: Prinzipiell gilt, dass man dann den Stundenlohn entsprechend höher ansetzt, weil man die Sozialabgaben selbst abrechnet.

Den Krankenkassenbeitrag wird es wohl in dieser Einnahmehöhe nicht beeinflussen. Der Verdienst wird ja nicht monatlich abgefragt, sondern über das Jahr berechnet. Ob Du dann im Durchschnitt über die Bemessungsgrenze kommst, musst Du ausrechnen (liegt bei ca. 1200/Monat, also Jahresverdienst zusammenzählen, dann durch 12)

Für mich ist das einzig Fragliche an der Sache die Berufshaftpflicht. Da die Tätigkeit doch anders ist als die, die Du vermutlich versichert hast, würde ich mich bei der Versicherung erkundigen, ob Du auch hier abgesichert bist, wenn Du z.B. jemandem was Schweres auf den Fuß fallen lässt oder was weiß ich, die Hütte vom Arbeitgeber abfackelst, weil Du nicht auf die Kerzen aufgepasst hast.

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Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, bei der ersten Steuererklärung für ein bestimmtes Finanzamt mit meinem Ordner unter dem Arm die EK und USt persönlich zu dem zuständigen Finanzbeamten zu tragen und die Sachen abzugeben. Wenn man zeigt, dass man sich Mühe gibt, evtl. einen Steuerberater oder Buchhalter hat für die Sachen, die man nicht selbst weiß, dann fällt man schnell aus dem Prüfungsraster raus. Ich hatte jedenfalls bisher noch keine (seit 1998).

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Es liegt selbstverständlich nicht im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, wie viele weitere Auftraggeber der Freiberufler/Selbstständige hat. Ob es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt liegt im Allgemeinen auch an der Art des Auftrages. Ist die Beschäftigung an ein bestimmtes Projekt gebunden und von vorneherein zeitlich befristet, geht das im Allgemeinen in Ordnung. Wie genau das auf z.B. Saisonarbeit in der Gastronomie angewendet wird, weiß ich nicht. Ich gehe aber mal davon aus, dass wenn man jeden Sommer für denselben Arbeitgeber antritt und sonst für niemand anderen arbeitet, könnte das Probleme geben.

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