Wieviel verschieden Auftragsgeber muss ich als Kleinunternehmer haben?

1 Antwort

Es liegt selbstverständlich nicht im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, wie viele weitere Auftraggeber der Freiberufler/Selbstständige hat. Ob es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt liegt im Allgemeinen auch an der Art des Auftrages. Ist die Beschäftigung an ein bestimmtes Projekt gebunden und von vorneherein zeitlich befristet, geht das im Allgemeinen in Ordnung. Wie genau das auf z.B. Saisonarbeit in der Gastronomie angewendet wird, weiß ich nicht. Ich gehe aber mal davon aus, dass wenn man jeden Sommer für denselben Arbeitgeber antritt und sonst für niemand anderen arbeitet, könnte das Probleme geben.