Grundsätzlich haben die Inhaber der App in diesem Fall Snapchat die Rechte mit deinen Daten und Account zu machen was sie möchten. (Duch das bestätigen der Allg.Geschäftsbedingungen beim ersten Login hast du dem zugestummen)

Das einzige was ich hier in deinem Recht sehe ist das Recht auf deine Bilder. (Geistiges Eigentum). Allerdings haben sie (Snapchat) ebenfalls Rechte darauf da du deine Bilder über ihren Server abgespeichert hast.

Ein gerichtlicher Vorgang wird dich viel Kosten und warscheinlich auch nicht viel bringen.

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Ich kenne die exakte Rechtslage hierfür nicht, wenn allerdings kein Vertrag o.ä. zu den jeweiligen Zahlungen gemacht wurde wird es schwierig, dass Geld zurück zubekommen. Da es auch als Schenkung gelten kann. Vielleicht gibt es allerdings ein Schlupfloch im Gesetz hierzu. Z.B eine Falschauszahlung. Welche du geltend machen könntest. Ein Anwalt oder eine Beratungsstelle würde sich bei dieser Summer aber lohnen.

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Tia, Glück gehabt ich komme aus der Schweiz ;)
Auf deine Frage: In der Schweiz wirst du als sogenannter Azubi (Lehrling) von einer Firma o.ä. angestellt. Ich kenne einige, welche ebenfalls in deinem Alter in einer Lehre sind und mehr Lohn bekommen wie 16 Jährige. Allerdings ist dies immer abhängig davon ob du bereits eine andere Ausbildung absolviert hast (ich nehme an in deinem Fall nicht) und wie "human" der Arbeitgeber/Lehrbetrieb ist.
Es gibt in der Schweiz für alle Berufsgebiete einen vorgeschriebenen oder teils empfohlenen Mindestlohn für Azubis. Meistens findest du diesen bei dem jeweiligen Gewerbsverband. Ruf da mal an und erkunde dich was du tun kannst, die helfen dir sicher ausführlich weiter. :)

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Ich stimme den weiteren Antworten in Bezug auf deine Frage zu!
Ebenfalls würde ich im Mietvertrag prüfen ob und in welchem Umfang du für den Garten verantwortlich bist und wie dies darin festgehalten ist. Je nach Fall wird sogar die Vermietung für grössere Gartenarbeiten (wie Hecke schneiden ect.) verantwortlich gemacht. Grundsätzlich brauchst du dir keine Sorgen machen wegen der plötzlichen Kündigung (1 Monat). Mieter haben im Gegensatz zu Vermietern extrem viele Rechte. Daher auch mein Rat: Wende dich an eine Beratungsstelle für Mieterschutz oder einen Anwalt. Somit lässt sich die Sache klar und ohne hin und her regeln.

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