Zu Deinem Fall direkt kann ich nichts sagen, da ich keine Rechtsberatung leiste.
Ich kann nur allgemein aus meiner persönlichen Erfahrung im Kuckucksvaterblog sagen, dass derjenige der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Kindsmutter verheiratet ist, der ist nach Auffassung der Deutschen Gesetzgebung der Vater des Kindes. Ist man es nicht, dann kann man die Vaterschaft vor Gericht anfechten. Ab dem ersten Zweifel - frühestens ab der Geburt - beginnt die Zweijahresfrist. Viele die dort ihre Erlebnisse erzählen sind genau an der Zweijahresfrist gescheitert, wenn sie erst nach dem zweiten Lebensjahr des Kindes die Vaterschaft angefochten haben, da die Kindsmutter behauptete, dass sie es ja schon - so wie Du - von Anfang an gewußt hätten. Alle mußten solange zahlen, bis deren Vaterschaft durch das Gericht aufgehoben worden war.
Im Kuckucksvaterblog wird es ausführlich zu Deinem Thema geschrieben. U.a. schreiben dort ein Anwalt für Familienrecht und auch ein Rechtswissenschaftler. http://kuckucksvater.wordpress.com/tag/rechtgesetz/
Die haben auch eine Selbsthilfegruppe auf Facebook erstellt und vom Blog aus dorthin verlinkt.