Was meinst Du mit Deiner Frage? Du kannst die Gebäudeversicherung erweitern und die Anlage damit versichern. War es das, was Du wissen wolltest?
Die Mutter übernimmt doch nur die Zahlungsfunktion - Rechnungsstellung sollte an die Tochter gehen und damit 1:1 durchgeleitet werden.
Es hat keinen Einfluss auf die Witwenrente, wenn weitere private / betriebliche Renten des Erblassers bestanden haben! Nur die eigenen Einkünfte (Gehalt oder Rente) haben Auswirkung.
Es besteht eine Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Auszahlungssumme!
Damit gilt: Auf die Auszahlungen aus einer Lebensversicherung / Rentenversicherung bei betrieblicher Altersversorgung (i.d.R. Direktversicherung) sind Sozialbeiträge für die gesetzliche Krankenkasse zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) beschlossen worden und gilt damit auch für alle Direktversicherungen, die vor dem Jahr 2004 abgeschlossen wurden. Bei der Auszahlung einer Direktversicherung wird die Gesamtsumme hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf einen Zehn-Jahres-Zeitraum umgelegt. So heißt es im § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V: "Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate."
Quelle: http://www.finanztip.de/tip/finanzen/betriebsrente-gesetzliche-krankenversicherung.htm
Das wird im Zweifel ein Arzt entscheiden, wenn Du eine Anstellung hast, bekommst Du theoretisch auch die 350 Euro im Rahmen des Nebenjobs weitervergütet, wenn der Arzt Dir ein teilweises Beschäftigungsverbot erteilt.
Wurde die Betreuung gerichtlich angeordnet? Dann hast Du keine Chancen eine Vollmacht zu erhalten - wenn die Mutter aber noch verfügen kann, dann kann sie Dich bevollmächtigen.
Meine Schwägerin arbeitet lange Jahre beim gleichen Metzger in Vollzeit - sie verdient 1.900 Euro dort brutto.
Ich würde das Geld derzeit in "Betongold" investieren - das Haus also mit Eigenmitteln kaufen!
Wie ging es denn weiter?
Wirklich ein interessante Frage!!! Die Wohnung ist meines Erachtens nur steuerfrei erwerbbar, wenn der Sohn selbst das Obergeschoss beziehen würde, bzw. seine eigene Wohnung erweitert um dasObergeschoss. Es gelten hier aber qm-Grenzen (200 qm). Vergiss bitte nicht, dass Du man als Sohn/Tochter eines Erblasser einen Erbschaftssteuerfreibetrag von 400.000 Euro hat.
Ja, wenn Du z.B. ein Baby bekommst, dann bekommst Du mehr Förderung! Für alle Kinder die nach dem 31.12.2007 geboren werden, erhält man nach §85 des EStG, die Riesterförderung mit 300,- € jährlich.
Ich hatte hier neulich ein ähnliches Anliegen - die Antworten findest Du hier: http://www.finanzfrage.net/frage/worauf-achten-wenn-ich-freunden-5000-euro-leihen-moechte
Schau mal hier:
http://www.hypovereinsbank.de/portal?view=/privatkunden/230687.jsp
Da gibt es mehrere Rechner, z.B. Haushaltsbudget, Maximaler Kaufpreis etc.
Aus meiner Sicht reicht eine Bestätigung der Bank, dass das Geld dir gehört und ab einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar ist. Man spricht dann von sogenannten kurzfristig liquiden Mitteln.