bedenke aber auch, Arbeitslosengeld gibt es erst ab Meldung der Arbeitslosigkeit. Tag der Antragstellung ist wichtig, danach gibt es auch das erste Arbeitslosengeld.

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bei deiner Krankenkasse erhälst du eine Antwort. Solltest du nicht weiter versichert sein, meldet sich deine Krankenkasse bestimmt bei dir, denn sie hat ein Interesse Mitglieder zu behalten. So war es zumindest bei mir, ich hatte ein ähnliches Problem.

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es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzliche Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte. Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache. Für die Bemessung der Abfindung gibt es allerdings eine Bemessungsgrundlage, die sogenannte "Regelabfindung". Die beträgt ein halbes Bruttoeinkommen pro Beschäftigungsjahr. Sie ist allerdings auch nur eine grobe Richtschnur, denn sie kann unter-, aber auch überschritten werden. Ein wesentlicher Anhaltspunkt dafür, welchen Abfindungsbetrag Sie einholen können, ist die Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage. Wenn von vornherein und zweifelsfrei feststeht, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, so können Sie in der Regel darauf bestehen, dass der Arbeitgeber die Regelabfindung zahlt.

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