hi ich würde ein Konto in Algerien eröffnen, dort gibts keine Problem mit der dt Steuer, oder Syrien ist auch ein guter Tipp

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Nun, das haben die Chinesen auch erkannt, ab 2014 soll es die 2 Kind Familie geben, teilweise dürfen Eltern auch heute schon zwei Kinder haben, und wegen der Binnennachfrage: es gibt schon vielen Aktionen diese anzukurbeln und dann das staatliche Programm "go West" also alles wird schön kommunistisch geregelt...

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Die Frage hast du dir ja schon selbst beantwortet! sicherlich ist es nicht sinnvoll, es gibt eine gez. Arbeitslosenversicherung, aber wenn du zuviel Geld haben solltest freut sich der Versicherungsmakler sicherlich

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vielleicht hilft ihr ja suze ormann, auf app store kostenloser podcast und ein Buch von Suze Orman: Women and Money Suze gibt Amerikanern HIlfe und Ratschläge in ihrer Show , nur auf englisch, lustig

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so wie sich das Testament liest ist es nicht gültig. Deine Oma hat nicht eindeutig festgelegt wer Erbe ist, jmd dritten beauftragt das Erbe nach ihrem Sinne zu verteilen. Dies widerspricht der Erbeinsetzung, man kann im Testament nicht jmd dazu bevollmächtigen über die Erbfolge zu entscheiden. Entweder bedarf das Testament der Auslegung durch das Nachlassgericht (deine Schwester und deine andere Schwester zu gleichen Teilen), oder wahrscheinlich: das Testament ist nicht gültig und es tritt die gesetzliche Erbfolge ein, mit der Folge, dass deine Mutter nebst Geschwister, Erbe zu gleichen Teilen ist, sofern dein Opa schon vorverstorben ist.

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Immer, mit dem Erball bist du Erbe in einer Erbengemeinschaft geworden, es sei denn du hast das Erbe wirksam ausgeschlagen. Das heißt dir gehört vom Erbe 25%, ohne deine Zustimmung könnte theoretisch keiner wirksam ein Haus verkauft haben, das Sparbuchgeld verbraten haben etc. Anders sieht es mit den Haushaltsgegenständen wie Bett, Kühlschrank oder Möbel aus.

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sofern du deinem Freund eine Vollmacht erteilst: Mein Freund B soll für mich mein Auto verkaufen und ich erteile ihm dafür meine Vollmacht, B schließt mit dem Käufer K einen Vertrag, und weist sich als dein Vertreter aus und beruft sich auf die erteilte Vollmacht, ist dieser Kaufvertrag Gültig! Du hast keine Gestaltungsmöglichkeit mehr! Besser ist: du beschränkst die Vollmacht auf zB für einen Monat, für einen Betrag zu EUR 100 oder oder. ODER dein Freund schließt für dich einen Vertrag in deinem Namen ab als Vertreter ohne Vertretungsvollmacht. Das heißt das Rechtsgeschäft ist "schwebend unwirksam" und wird erst mit deiner nachträglichen Vollmachtserteilung wirksam, so hast du die Möglichkeit nachzuverhandeln.. ganz einfach und oft praktiziert..

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wie gesagt: es kommt darauf an: wie hoch ist der rückkaufwert? ist es die Summe die du benötigst? wieviel muesstest du an zinsen zahlen für die Rückzahlung des Kredites? Diese Zahlen geben dir eine erste Idee ob es sich lohnt die Versicherung zu kündigen oder zu beleihen.. Aber wie alt bist du, was hast du für eine Lebensversicherung? Vielleicht ist es ratsam erst eine reine Risikolebensversicherung abzuschließen um deine Angehörigen abzusichern, alles andere macht wenig Sinn, dann die evt Kapital bildende Lebensversichung zu kündigen. So wärest du abgesichert, hättest keine Kreditaufnahme, weniger beiträge pro Monat zu zahlen und die Differenz der Beiträge von kapitalbildener LV und Risiko LV könnest du für die Altersversorge anlegen.. good luck

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dein deutscher, in italienische Sprache übersetzter, Erbschein ist für den Nachweis eines Erbes (hier Grundstück in Italien) unerheblich, da sich in Italien belegende Grundstücke nur nach ital Recht vererbt werden. Hier handelt es sich um eine Nachlassspaltung! Um einen Rechtsanspruch auf das Grd erheben zu können, soweit gewollt, bedarfst du eines ital Erbscheins.

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sofern du deinen Wohnsitz außerhalb der EU hast und dir in Deutschland zB etwas kaufst, kannst du, wenn du die Waren nachweislich ausführst, also mit an deinen Wohnsitz nimmst, die Mwst zurückerstattet bekommen. In der Regel läuft das so: du kaufst dir etwas zB im KADW, dort verlangst du nach einem Tax Free Beleg, gehts beim Rückflug in dein Wohnland zum Zoll, legst die Waren vor, die stempeln dir den Beleg ab, dann nach der Zollkontrolle gehst du zum Tax Free Counter und bekommst die gezahlten Mwst minus einer gewaltigen Gebühr zurück. Je nach Flughafen läuft das Prozedere etwas anders ab.. Wenns dich betrifft, frag den Zoll oder die Fluglinie nach dem Weg der zu gehen ist..

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Bevor ich mir eine Immobilie im Ausland kaufen würde, würde ich auch die Seiten der dt. Botschaften checken, teilweise gibt es auch spezielle Bücher für den Erwerb von Grundstücken im Ausland, so zB Italien oder Frankreich. Jedes Land hat unterschiedliche Rechtsordnungen die zu beachten sind! Auch für die spätere Erbfolge ist es sinnvoll sich mit dem Internationalen Privatrecht auseinander zu setzen so vererben sich franz Immobilien immer nach franz Recht, egal welche Staatsangehörigkeit der Eigentümer hat. Teilweise ist der Notar oder Anwalt nicht die einzige gute Wahl.

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hi, es gibt keine Königsweg. Gemeint ist wohl grob gesagt: erst die notwendigen Versicherungen haben, so auch eine Berufsunfähigkeisversicherung, dann Riester und evt zusätzlich priv Rentenversicherung und evt ein Eigenheim das beim Eintritt in den Ruhestand abbezahlt ist. Lass dich nicht verunsichern und schliesse nur das ab, was du durchschaust, verstehts und davon überzeugt bist, das du das brauchst

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Was sagt denn deine Versicherungspolice dazu, steht im Leistungskatalog

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natürlich ist eine Gebühr fällig, wovon sollen denn die Wechselstuben leben? Sind doch keine Gutmenschen. Die Gebühr ist entweder im Wechselkurs schon enthalten oder werden je nach Anschlag berechnet

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ein Testament kannst ganz kostenlos selbst erstellen. Wichtig; handschriftlich, und unterschrieben. Bei der Formulierung gibt es viele gute Links im Netz. Gib das Testament jmd dem du vertraust oder bewahre es an einem sichern Ort auf. Der Finder des Testaments ist verpflichtes es beim Erball beim Amtsgericht abzugeben. Du kannst dein Testament aber auch beim Amtsgericht hinterlegen um ganz sicher zu sein. Die Hinterlegung kostet aber eine Gebühr die sich nach dem heutigen Wert deines Erbes berechnet.

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Vater nur Erzeuger-nie Unterhalt gezahlt, muss meine Tochter dennoch für ihn aufkommen?

Habe ein Problem, ist meine Tochter ( 17 Jahre)in der Verpflichtung zukünftig für ihren Erzeuger aufzukommen, obwohl dieser nie für sie Unterhalt gezahlt hat und auch emotional nie für sie da war? Er ist drogenabhängie, ist sogar von der Arge "aussortiert worden" und bezieht Sozialhilfe. Zwischenzeitlich hat er mit einer anderen Frau noch ein 2. Kind (11 Monate). Ich muss dazu sagen, dass er im Juli 2009 bei einem Treffen auf meine Tochter einen verbalen und körperlichen Übergriff getätigt hat. Ich war dabei und habe das Schlimmste abwenden können. Habe Telefonnummer gewechselt. Habe Angst vor ihm. Damals habe ich eine Amtspflegschaft für sie beantragt. Dort erhielt ich in regelmäßigen Abständen Informationen über den Stand der Dinge. Durch einen Umzug in einen anderen Kreis wurde die mittlerweile umbenannte Beistandschaft abgegeben. Das war 2000. Habe nie Infos über die Bemühungen erhalten. Auf schriftliche Anfrage wurde mir unterstellt, dass ich kein Vertrauen in die Arbeit des Beistandes habe. Eine Kopie zur Unterzeichnung der Beendigung wurde beigefügt. Bei dem Erzeuger meines Kindes wird nie etwas an Unterhalt kommen. Obendrein habe ich Angst, dass er ihr was antut, wenn sie Forderungen stellt. Was sollen wir tun.? Ich würde auf alles Verzichten, nur möchte ich geklärt haben, dass meine Tochter nicht irgendwass irgendwelche Zahlungen für ihn tätigen muss. Also, was nun?

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du schreibst vom Erzeuger und von deiner Tochter. Es wäre hier wichtig zu wissen wer der rechtlich Vater deiner Tochter ist, dies ist nicht unbedingt der leibliche Vater. Beispiel: Das Kind ist in einer von deiner Frau und dir bestehenden Ehe geboren und es gab keine rechtliche Vaterschaftsfeststellung, so wäre das Mädchen deine rechtliche Tochter, und ihrem leiblichen Vater nicht unterhaltsverpflichtet. Ist das Mädchen in einer bestehenden Ehe von deiner Frau und den leiblichen Erzeuger gezeugt und in der Ehe geboren, so wäre der rechtliche Vater auch der leibliche Vater und das Mädchen ihm gegenüber unterhaltspflchtig Vielleicht solltest du dir diese bizarre deutsche, auch sinnvolle, wie ich finde, Unterscheidung von rechtlichen Vater und leiblichen Vater vergegenwärtigen. Wenn du das Mädchen, das du als Tochter akzeptiert hast, schützen möchtest und nicht deine rechtliche Tochter sein sollte, überlege dir doch das Mädchen vorm 18 Geburtstag zu adoptieren- wichtig als Minderjährigen Adoption, googel mal was das bedeutet und suche dir ggf rechtliche Beratung.

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für diese Tätigkeit wird eine Aufenthaltserlaubnis benötigt Bei Visabeantragung muss ein entsprechender Arbeitsvertrag vorliegen. Die Visaabteilung prüft dann ob die Voraussetzungen vorliegen. Dies richtet sich nach der Beschäftigungsordnung. Sofern die Visaabteilung eine Erteilungsgrundlage sieht wird sie den Antrag an die Ausländerbehörde weiterleitenn, die Ausländerbehörde beteiligt die Bundesagentur für Arbeit. Ehrlich: Die Chancen stehen schlecht, dass du ein Visum erhältst.

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schau in den AGB nach die zur Zeit gegolten haben oder Frag die Bank nach welchen Vorschriften sie sich das Recht rausnehmen das Sparbuch zu kündigen. Damals wurde ja ein Vertrag geschlossen, nun sollte dir die Bank sagen können auf welcher Grundlage sie dir den Vertrag kündigen...

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also die Faustregel ist 1/3 an Eigenkapital; Geldansparen vielleicht: erst Schein auf Schein, dann Stein auf Stein, sprich ein Bausparvertrag- auch wenn jetzt viele Mitleser schimpfen- sicherlich keine schlechte Sache, heute niedrige Zinsen für die Zukunft sichern..sonst immer den Wirtschaftsteil der Zeitungen lesen, in der FAZ ist am Wochenende immer ein toller Artikel zu Geldanlage, Sparen, Baufinanzierung etc.

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