Für einen Anspruch auf deutsche Witwen-/Witwerrente muss man mindestens 1 Jahr verheiratet sein. Ob das in Österreich ähnlich ist, kann ich nicht sagen. Ob ein Anspruch überhaupt besteht und wie hoch der ist, hängt immer vom eigenen Einkommen ab. Mit der Staatsangehörigkeit hat das nichts zu tun! Über diverse Rechner im Netz, z..B. über Eingabe "Rechner Witwenpension" kannst Du ermitteln, wie viel Du bekommen würdest, wenn Du verheiratet bist. Am besten lässt Du Dich dazu aber bei der Deutschen Rentenversicherung mal beraten, die sind sehr auskunftsbereit dort.
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Es dürften keinerlei Gebühren (ausser der Buchungsgebühr je nach Kontomodell) mehr anfallen, innerhalb des europäischen Zahlungsraums!
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Nur für ein 3/4 des Gewinns fällt die Spekulationssteuer an! Denn 1/4 hast du geerbt.
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Wenn die Zahlung befristet ist, dann kann ja hochgerechnet werden, wielange sie bezahlt wird und wie hoch der Gesamtwert für den Empfänger ist. Also z.B. 5 Jahre lang, monatlich 1000 Euro,d.h. 60.000 Euro wäre der Wert, der für die Erbschaftssteuer herangezogen wird.