schau mal hier nach

https://www.deutschland-startet.de/gruendung-aus-alg-1-2/gruendungszuschuss-aus-alg1/

https://www.gruenderkueche.de/fachartikel/gruendungszuschuss-anspruch-antrag-hoehe-voraussetzungen/

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bitte schreibt diesen antrag zu eure stadt den harz4 bezieher sind steuerfrei so das bundesverfassungsgericht ließt selbst

antrag sollte so geschrieben sein mit dem urteil unten

Sehr geehrte Damen und Herren,

es tut mir sehr leid das ich in letzter Zeit keine Hundesteuer bezahlt habe, aber da ich Hartz 4 Empfänger seit ... bin, konnte ich mir die Hundesteuer nicht mehr leisten. Nun habe ich gehört, daß ich mich von der Hundesteuer befreien lassen kann und möchte dieses hiermit umgehend beantragen.

Ich beziehe mich auf das Urteil:

Gericht: Arme müssen keine Hundesteuer zahlen

Politik, , Von Christa Gruber

Richter in Gelsenkirchen entscheiden: Das Existenzminimum darf nicht besteuert werden. "Wunsch nach einem Hund ist geschützt"

Gelsenkirchen. Rentner, Hartz-IV-Empfänger und Sozialhilfebezieher, die nur mit dem Existenzminimum leben müssen, sind von der Hundesteuer gänzlich zu befreien. Mit dieser Entscheidung betritt jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen juristisches Neuland. Wegen der Bedeutung in der Sache wurde die Berufung zugelassen.

Geklagt hatten vor der zweiten Kammer mehrere hilfsbedürftige Hundehalter aus Dortmund/Niedersachsen, von denen die Stadt nach der Satzung die Hälfte der fälligen Hundesteuer fordert. Wenn der Staat in den Geldbeutel eines Bürgers in Form von Steuern greift, dann muss dies verhältnismäßig sein, stellte die Kammer klar. Das Bundesverfassungsgericht habe deshalb vor Jahren festgeschrieben, dass das allgemeine Existenzminimum der Bürger steuerfrei zu bleiben hat. Mit dem Existenzminimum werde die Sicherung eines menschenwürdigen Daseins garantiert.

Der Wunsch, einen Hund zu halten, so die Richter, falle unter die geschützte Handlungsfreiheit eines Menschen und dürfe nicht über Steuern verwehrt werden.

Mit Freundlichen Grüssen

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