Hatte ich auch schon mal. Seitdem überweise ich erst, wenn das Geld von der Versicherung kommt und wenn was bemängelt wird, leite ich das Schrieben an den Arzt weiter.

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Aufhebungsbescheid ohne Anhörung vom Jobcenter?

Hallo, ich habe ein abgeschlossenes Studium, konnte jedoch wegen einer chronischen Erkrankung nicht sofort mit der Arbeit anfangen. Also habe ich mich beim Jobcenter gemeldet und bezog ALG II bzw. Bürgergeld.

Nach der letzten Forderung meiner Kontoauszüge hat das Jobcenter zu viele Geldzuflüsse von meinem Freund oder meiner besten Freundin auf mein Konto festgestellt und kurzerhand ein Aufhebungsbescheid verschickt, mit welchem rückwirkend Leistungen gestrichen werden sollen, die ich bekam (ich hätte demnach 4 von 8 Monaten Überzahlungen erhalten).

Das Ding ist jedoch, dass es sich bei all den Geldern niemals um Schenkungen gehandelt hat, sondern um private, zinslose Darlehen. Ich werde alles wieder zurückzahlen!! Die ganzen Verträge hierzu habe ich auch schriftlich für jede einzelne Überweisung von ihnen, weil es für mich persönlich einfach wichtig war und ich niemals Geld einfach so als Hilfe akzeptieren würde. Es sind halt leider sehr viele Überweisungen und demnach auch Verträge, weil sie mir ständig kleinere Beträge überwiesen haben, wenn ich was gesehen habe, was ich kaufen wollte. Das Geld habe ich dabei auch nur genommen, weil mein Freund und ich unsere Heirat planen und ich bereits die Käufe für unsere spätere Ehe gemacht habe, z.B. Sachen, die ich später in der Ehe brauchen werde wie Geschirrservice. Er kauft selber dann halt andere Sachen schon vor.

Nun frage ich mich, ob das alles so rechtens ist, wenn ich vorher nicht mal gefragt wurde, worum es sich bei den Geldzuflüssen handelt (sind ca. 200 bis 500€ im Monat, immer unterschiedlich). Eine Anhörung gab es nicht. Was soll ich denn jetzt machen? Ich bin echt fertig mit den Nerven. Die werden mir doch niemals glauben. Hätte ich es dem Jobcenter denn vorher mitteilen müssen, wenn ich mir Geld leihe? Ich dachte Darlehen (auch private) wären nicht anrechnungsfähig :(

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Ich würde sagen nicht rechtens. Selbst mit ALG II darf man dazuverdienen. Glaub das war bis 100€ ohne Anrechnung, danach bis 500 mit 80% Anrechnung oder so. Aber das steht bei denen auf der Seite. Aber wenn die dich nicht gefragt haben, woher wussten die dann von den Geldzuflüssen ?

Wiederspruch einlegen wär erstmal wichtig.

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