Ja, das kannst du so machen. Gib in der Kündigung einfach den Tag an, zu dem du aus dem Unternehmen ausscheiden möchtest. Beachte, dass dir dein Arbeitgeber den Urlaub u.U. nicht gewähren muss.
Außerdem könntest du deinen Resturlaub auch in den 3 Monaten der Kündigungsfrist nehmen (wieder vorausgesetzt der Arbeitnehmer gewährt ihn dir). Dadurch müsstest du trotz 3-monatiger Kündigungsfirst nur noch 2 Monate arbeiten. Bedeutet für dich, du bist einen Monat weniger an das Unternehmen gebunden.