Hallo Schmuckel, ich würde Dir empfehlen, dass Du Dir über google mal einen Steuerklassenrechner raussuchst, dann kannst Du sehen, was netto vom Gehalt übrig bleibt. Hier findest Du einen Artikel zum Thema "Was Eltern dazuverdienen können" :

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-10002/elternzeit-wie-viel-duerfen-eltern-nebenher-verdienen_aid_302210.html

Ich verstehe nicht ganz, warum du für 4 Wochen Elternzeit beantragen willst. So kurz? Das mit dem Steuerklassenwechsel gehtnach meiner Erfahrung innerhalb von ca. 2 Wochen.

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Ich habe mal gehört, dass die Gefahr von Sammelklagen bei US-Bürgern am höchsten ist. Das heisst vermutlich hat die Eurohypo mal schlechte Erfahrungen gemacht, weil ein Produkt rückabgewickelt werden musste. Ist wirklich nur meine Vermutung. Und da die sich den Ärger nicht nochmal einhandeln wollen lassen sie es. Ein weiterer Grund könnte sein, dass die Verbraucherrichtlinien in USA viel schärfer sind und das Risiko, dass US-Bürger dann behaupten sie hätten nicht gewusst was sie da kaufen und die Eurohypo regresspflichtig wird, gehen die nicht ein!

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Ich habe mich mit dem Thema selbst mal beschäftigt. Soweit ich weiß hat die Immokasse und die Hannoversche Leben das Produkt "Umkehrhypothek" angeboten. Nicht jede Bank bietet das an. Ob es die Sparkasse aktuell anbietet, kann ich nicht sagen. Einfach mal anfragen und die Bedingungen vergleichen.

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Du musst diese Einnahmen als "Einkommen aus selbständiger Tätikgeit" angeben. Sämtliche Aufwendungen, die Dir im Rahmen dieser Tätigkeit entstanden sind, können dagegen gerechnet werden. Eine Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung musst Du erstellen. Das kann ganz formlos erfolgen.

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Auf keinen Fall zwei Erklärungen abgeben. Fülle die Anlage N einmal aus und rechne die Zahlen einfach zusammen. Würde an Deiner Stelle noch einen Hinweis bei den Erläuterungen oder im Begleitschreiben machen.

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Auch Eltern können die Studiengebühren ihrer Kinder von der Einkommensteuer absetzen, jedoch nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Studiengebühren sind keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Gesetzes, sondern es handelt sich vielmehr um den üblichen Ausbildungsbedarf , auch wenn die Kosten sehr hoch und unter Umständen unvermeidbar sind. Dieser Ausbildungsbedarf ist bereits durch den Kinderfreibetrag und das Kindergeld gedeckt.

Im Ergebnis heißt das: nur jene Eltern, die weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag bekommen, können Studiengebühren von der Einkommenssteuer absetzen. In diese Kategorie fallen damit also grob gesagt Eltern, deren Kinder älter als 27 sind und immer noch studieren.

Da das Einkommenssteuergesetz jedoch zahlreiche Hintertüren offen lässt, empfiehlt es sich im Zweifelsfall einen Steuerberater zu konsultieren!

Zu dem Bafög-Thema kann ich leider nichts sagen! Grüße!

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So etwas wird normalerweise in der Car Policy des Unternehmens geregelt. Kann in der Tat sein, dass der Eigenanteil bei Unfällen, die privat verursacht werden vom Angestellten übernommen werden müssen. Bei Unfällen auf Dienstfahrten kommt der ARbeitgeber für die Selbstbeteiligung auf.

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Schau mal, hier steht sehr viel zum Thema: http://www.musikerversicherung.de/privatmusiker/musikinstrumentenversicherung.html

Man kann eine Allgefahrenversicherung abschließen, das heißt Herunterfallen, Liegenlassen, Diebstahl etc. sid versichert. Außerdem muß man überlegen, ob Zeit- oder Neuwert versichert werden. Mehr erfährst Du auf der Homepage oben.

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Der Minijob wirkt sich nicht aus. Man erhält für das zweite Kind Elterngeld in derselben Höhe wie für das erste Kind - zuzüglich Geschwisterbonus. Denn die Monate, in denen Eltern- beziehungsweise Mutterschaftsgeld bezogen wurden, werden bei der erneuten Berechnung des Durchschnittseinkommens nicht mitgerechnet. Das führt meist dazu, dass der Berechnungszeitraum fürs Durchschnittseinkommen beim zweiten Kind derselbe ist wie beim ersten. Paare, die ihre Kinder sehr kurz hintereinander bekommen, haben also Vorteile. Wartet man länger als zwei Jahre, bleibt in der Regel nur der Mindestsatz von 300 Euro.

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Wie kann ich das Schreiben formulieren?Oder gibt es Vordrucke im Internet?

Hallo, Folgendes: Mein Sohn hat sich vor knapp zehn Wochen das Leben genommen.Nun hatte er all die Jahre eine Beistandschaft vom Jugendamt, die sich immer darum kümmerte,dass er wenigstens einen Mindestsatz an Unterhalt von seinem Vater bekommt( da der Unterhaltsvorschuß schon vor ein paar Jahren erschöpft). Einen kleinen Betrag habe ich also immer von unserem Jugendamt bekommen,welches schon ewig und drei Tage diesen Betrag vom Arbeitgeber des Vaters, vom Lohn, gepfändet wurde.Nun habe ich gestern die Unterlagen bekommen,dass die Beistandschaft ja leider erloschen ist, durch den Tot meines Sohnes. Ich aber( was ich gar nicht wußte,da ich dachte, es verfällt an den Staat) ,nun quasi Erbin meines Sohnes bin und durch die minderwertigen Unterhaltspfändungen Rückstände entstanden sind, die ich noch zu bekommen habe. Es handelt sich um eine vierstellige Summe und ich gehe davon aus, dass mein Ex diesen Betrag nicht im Ganzen zahlen wird,wenn überhaupt.Aber da ich ja ein Recht darauf habe, möchte ich schon gern tätig werden, denn mir geht es ums Prinzip( all die Jahre mehr schlecht als recht gekümmert und nie Unterhalt gezahlt), da möchte ich mich schon gern für meinen Sohn revanchieren. Der Vater meines Sohnes hat schon einen Titel vor Gericht.Aber laut Rat der Beistandschaft sollte ich erst nochmal ein Schreiben aufsetzen und ihm eine Frist geben.Was schreibe ich da am besten?

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Schreibe einfach in dieser Art:

... aus minderwertigen Unterhaltspfändungen für "Name des verstorbenen Sohnen" sind in der Zeit von xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx Rückstände in Höhe von xx entstanden, die mir als gesetzliche Erbin zustehen. Zur Begleichung dieser Rückstände auf mein Konto Nr. ... BLZ....setze ich eine Frist bis zum xx.xx.xxxx. weitere gerichtliche Schritte behalte ich mir vor.

Das müsste aus meiner Sicht reichen umd die Ansprüche zu sichern.

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Hallo Yvette, das scheint gar nicht so einfach zu sein. Ich habe folgende Seite für Dich gefunden: http://www.versicherungszentrum.de/krankenversicherungen/auslaender.php Kannst Du Dich nicht freiwillig in der gesetlichen Kasse versichern? Schon nachgefragt?

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Ich bin mit diesem Wunsch (allerdings ist das einige Zeit her) mal auf meine Bank zugegangen. Ich erhielt die Auskunft, dass dies bei meiner Kreditkarte (Mastercard) nicht so einfach möglich ist. Derzeit kann man noch keinen Einfluß auf den PIN bei Kreditkarten nehmen. Am besten also "Eselsbrücken" suchen, damit Du Dir den PIN besser merken kannst.

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