Leider nein;scheint nur im Zusammenhang einer Arbeit zu geben.Siehe Link. http://www.sueddeutsche.de/karriere/mini-job-und-sozialversicherung-wenn-die-abzuege-fehlen-1.496988
Keine Chance;du mußt zurückzahlen.Mit Link-Tip verpasst du Neuerungen nicht mehr! http://www.elo-forum.org/alg-ii/68692-ubergangshilfe-gestrichen-geld-rueckwirkend-abgezogen.html
Im folgenden Link findest du alle Antworten. http://www.elo-forum.org/grundsicherung-sgb-xii/63736-grundsicherung-eu-rente-gleichzeitig-beziehen.html
Diese 2 Links sollten deine Frage beantworten. http://www.rund-ums-baby.de/forenarchiv/index.htm?forum=recht&seite=14
Erbschaftsster-Info Schweiz/Deutschland, siehe Link. http://www.aso-deutschland.org/wissen.php?Kategorie=ASO%20Aktiv&aid=18&s=4
nachehelicher Unterhalt.Eine Anwältin sagt: http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=68887&
Trennungsunterhalt;siehe zur Ausführlichkeit Link. http://www.familienhandbuch.de/cmain/fFachbeitrag/aRechtsfragen/s_1976.html
Sorry;Kindergeld gibs nur bei leben und Aufenthalt in Deutschland. http://www.familienbande24.de/geld/kindergeld
Mit anwaltlicher Hilfe kann u.U.noch Kindesunterhalt rückwirkend drin sein; genaueres siehe Link. http://www.fachanwalt-familienrecht-berghof.de/familienrecht-unterhalt-rechtsanwalt-hannover.htm
500 Euro (immerhin 1000 Deutschmark) sind auf jeden Fall im Elternhaus zuviel! Es sei denn,es gibt nähere Umstände familiär etc.,die es erzwingen. Grundsätzlich ist es zu hoch.
Hattest du 12 Monate Hartz4, bekommst du seit 2011 Elterngeld 300 Euro + evtl.Geschwisterbonus; ansonsten Berechnung siehe Link. http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html
Wirklich kompliziert: Deshalb ist es ja sinnvoll,mit "Links" auszuhelfen. So ist vielleicht komplette Info möglich;Versuch macht kluch(g):-) http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/elterngeld.html
67 % von deinem Verdienst. Siehe weiteres Link. http://www.cosmiq.de/qa/show/429556/Mutterschaftsurlaub-wieviel-Geld-bekommt-man-dann-noch/
Anlage N in Zeile 27 unter:andere Lohn-und Ersatzentgeltdienstleistungen.Siehe Link. http://www.derwesten.de/wr/frage-des-tages/Steuern-auf-das-Elterngeld-id900490.html
Auf jeden Fall ist es der Mindestsatz + Geschwisterbonus. Weiteres siehe Link. http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job
Kindergeld steht deiner Freundin zu! (da sie auch alleine ne Wohnung hat).Tip entnehme zum Dualstudium auch dem Link. http://www.dhbw-community.de/archive/index.php/t-4112.html
Ja;sie bekommen Elterngeld;und Elternzeit 3 Jahre bis zum Ende des 8.Lebensjahres. Siehe auch Elternzeit 2011 (Link im Link) http://danielkeppler.com/ratgeber/2010/elternzeit-auch-fuer-adoptiveltern/
Du mußt auch drauf achten, ob die Kriterien die Gleichen sind. z.B.Monats- oder Jahreszahlung. http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/strom-und-gas-nur-wenige-wechseln-den-anbieteraid589976.html
Sozialleistungen kann es u.U.außer Wohngeld und Kindergeldzuschlag noch geben?Siehe Link. http://www.sozialleistungen.info/sozial-leistungen/kindergeld.html
Warum Auszug mit 17?Das macht die Sache erklärungsschwierig; aber siehe zum Stichwort Unterhalt und "Selbstbehalt" Link. http://www.maikemajewski.de/deutsch/unieltern/geld.html