Baden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. Mit dieser Begründung wies das Kölner Landgericht (LG Köln 1 S 304/96) die fristlose Kündigung einer Kölner Vermieterin zurück. Die ihrer Mieterin mit der Begründung gekündigt, daß die Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24 Uhr durch Baden und die damit verbundenen Wassergeräusche Mitbewohner gestört habe. Hierdurch habe sie ständig und hartnäckig mietvertragliche Pflichten verletzt und insbesondere gegen die Hausordnung verstoßen. Tatsächlich stand in der Hausordnung ausdrücklich, daß zwischen 22 Uhr und 4 Uhr nicht gebadet werden darf. Eine derartige Klausel ist nach Einschätzung der Kölner Richter aber unwirksam. Denn die Klausel verstößt gegen das AGB-Gesetz. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist mit wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts nicht vereinbar. Ich habe da auch mal gelesen, dass man auch nachts eine Waschmaschine laufen lassen kann, da es den modernen Geräten unterstellt wird, dass sie keinen übermäßigen Lärm verursacht.

Im Interesse eines vernünftigen Zusammenlebens aller Mietparteien würde ich es beides auf wirkliche Ausnahmen beschränken.

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So urteilte kürzlich das Amtsgericht Hamburg-Altona (Az: 316 C 120/06):

Ein Eigenheimbesitzer hatte seinem Mieter eine Pauschale von 180 Euro abverlangt. Damit wollte er die Kosten für Inserate, Verwaltung und das Aufsetzen des Mietvertrags wieder rausholen.

Der Mieter zog daraufhin vor Gericht und bekam Recht: Mit der Vertragsausfertigung habe der Vermieter seine eigenen Interessen wahrgenommen. Diese seien für den Mieter nicht kostenpflichtig.

Deshalb muss der Vermieter das Geld nun zurückzahlen.

Ein ähnliches Urteil fällte vor einiger Zeit schon das Amtsgericht Hamburg-Wandsbeck (Az.: 711 C 36/04): Eine solche Gebühr sei nichts anderes als eine versteckte Maklerprovision. Laut Wohnungsvermittlungsgesetz dürfe sie weder ein Eigentümer noch ein Verwalter erheben.

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Selbstverständlich gibt es die nicht, hier kann man ja froh sein, wenn man die noch von den Schulmedizinern bekommt. Bis vor drei Jahren habe ich selber von Alternativmedizin nicht sehr viel gewusst, eigentlich gar nichts. Seit einem Jahr bin ich selbst krank - nun ja, es ist kein Krebs oder etwas lebensbedrohliches und ich habe Alternativmedizin in Anspruch genommen und das hat mir sehr geholfen. Ich kann Dir eine Telefonnummer geben von einer sehr guten Freundin, sie hat Alternativmedizin und Psychologie studiert und würde Dir auf jeden Fall für ein kostenloses Telefonat zur Verfügung stehen, Du kannst Deine Anfrage auch über das Formular Ihrer HP stellen, Sie wird Dir schnell antworten, was da für Möglichkeiten bestehen. Ich wünsche Dir GUTE BESSERUNG und vor allem, verliere NIE Deinen Lebensmut. www.mensch-natur-heilung.de

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Bei 1und1 geht das auf jeden Fall, ich hatte mit denen auch noch keine technischen Probleme, selbst die Hotline geht schnell an´s Telefon.

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Kommt drauf an, was Du damit erreichen willst. Ich habe selbst eins bei der Schweizerischen Postbank und habe damit gute Erfahrungen gemacht, technisch ist das Onlinebanking sehr sicher, da Du ein Kartenlesegerät bekommst, was die TAN´s erzeugt. Auskunft gegenüber Behörden wird wohl nur durchgeführt, wenn schwere Straftaten beim Kontoinhaber vermutet werden. Transfergebühren sind natürlich hoch, da Du damit keine EU-Überweisungen durchführen kannst. Abheben von Bargeld ist problemlos in Deutschland möglich, Bezahlen bei Einkäufen allerding, zumindestens mit meiner Karte, nicht. Das Konto wird auch nur auf Guthabenbasis geführt, also Überziehungen sind nicht möglich. Ich hoffe, das hat ein wenig geholfen, ansonsten www.postfinance.ch

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