Hab da jetzt nicht wirklich die Antwort auf meine Frage gefunden, wär dankbar wenn du etwas genauer verlinken kannst.

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Wenn es fair sein soll dann müssten die Reparaturkosten in den Anschaffungswert mit einfließen, aber es sieht so aus alswenn es tatsächlich nicht der Fall ist. Ich war letztens beim Steuerberater und der sagte mir nach etwas recherche: Nein die Reparaturkosten fließen nicht mit in den Anschaffungswert, heißt bei einem Kauf von 10.000EUR, Reparaturkosten 1.000EUR und Verkauf von 15.000EUR muss ich die vollen 5000EUR mit 19% besteuern. Das wird meiner Meinung nach nicht korrekt gehandhabt und ich will es nicht glauben. Man kann zwar die Vorsteuer aus den Reparaturkosten ziehen, aber mehr auch nicht. Das ganze verwirrt mich etwas, da man oft liegt von Gebrauchtwagenhändlern, dass diese nur die Deferenz zwischen Einkaufspreis+Reparaturkosten und Verkaufspreis mit 19% besteuern, wären in dem Fall lediglich die 4.000EUR. Wer will bei 5.000EUR schon 798,32EUR Steuern zahlen wenn man bei 4.000EUR nur 638,66EUR zahlen kann!?

Leute ich bitte um mehere Erfahrungen bzw Meinungen diesbezüglich. Wäre sehr dankbar.

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Also soweit ich das jetzt richtig verstanden habe, muss man die UStVA bis zum 11.04.11 einreichen und die USt bis spätestens 14.04.11 zahlen. Wenn das falsch ist bitte korrigieren.

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Heißt das jetzt im Klartext man muss die erste UStVA bis zum 10.03.2011 übermitteln?

Laut dieser Liste muss bis zum 11.04.2011 eingereicht werden:


http://www.steuerberater-dorn-berlin.de/content_steuer/steuertermine-umsatzsteuervoranmeldung.html


Ich verstehe jetzt wirklich nicht mehr richtig. Bitte genauen spätesten Abgabetermin nennen, damit auch ich das verstehe.

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Ja der Gewinn beträgt 4000EUR, muss dieser aber auch mit 19% besteuert werden? Manche sagen, das die Reparaturkosten mit in den Anschaffungswert einfließen und hier genau das Gegenteil. Ich bitte um Hilfe.

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Die Rede ist aber von "NICHT" im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen.

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Naya so wirklich steht da nicht drine was ich wissen wollte.

Muss ich mein Einzelunternehmen jetzt unbedigt nur mit meinem Namen nennen oder ist eine Kombination von Spedition&Transporte Name+Vorname möglich und auch zulässig?


Das mit der Spedition ist nur als Beispiel genannt. Von mir aus Vermietung&Transporte

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  • In der Ware steckt keine Vorsteuer, da von privat gekauft.
  • Es handelt sich nicht um viel Ware, eher um eine Frage aus Interesse.

Normalerweise wäre differenzbesteuerung ja möglich, wenn der Unternehmer im Vorjahr auch der Regelbesteuerund unterlegen hätte. Wieso das hier jetzt nicht möglich sein soll wundert mich.

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Hier nochmal mit Zahlen. Bitte einfach zitieren wo ich Fehler gemacht habe vorzugsweise auch mit Erklärung.


Gewerbesteuer

  • Gewerbeertrag: 30 000EUR
  • Freibetrag: - 0EUR
  • Gewerbeertrag abzgl. Freibetrag: 30 000EUR
  • Gewerbesteuerzahllast : - 3675EUR
  • Gewerbeertrag/100%Steuermesszahl=Steuermessbetrag/100%Hebesatz=Gewerbesteuerzahllast
  • 30 000/ 100* 3,5= 1050/ 100* 350= 3 675EUR

Der 3,8fache Satz des Steuermessbetrags wird auf die Einkommensteuer angerechnet. 3,8 1 050 (Steuermessbetrag)= 3 990EUR*


Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag

  • Gewerbeertrag: 30 000EUR
  • Körperschaftssteuer(15% auf 30 000EUR): - 4 500EUR
  • Solidaritätszuschlag(5,5%) auf 30 000EUR: - 1 650EUR
  • Gewerbeertrag abzgl. KSt, Soli: 23 850EUR

Einkommensteuer

  • Gewerbeertrag abzgl. KSt, Soli: 23 850EUR
  • Steuermessbetrag* 3,8: - 3 990EUR
  • Gewerbeertrag abzgl. 3,8Satz: 19 860EUR
  • Einkommensteuer(2011) auf 19 860EUR: - 606EUR
  • Solidaritätszuschlag(5,5%) auf 19 860EUR EUR: - 1 092,30 EUR

Versteuertes Netto Einkommen abzgl. ESt, Soli: 23 850EUR – 1 698,30 = 22 151,70EUR

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Sehr hilfreiche Antwort. Danke schon einmal dafür*

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, wird

Bei Einzelunternehmen der reine Gewinn demnach komplett mit der privaten Einkommensteuer versteuert, korrekt?

Bei Kapitalgesellschaften unterliegt der reine Gewinn der Körperschaftssteuer. Wird der Gewinn nach abzug der Körperschaftssteuer und dem Soli Zuschlag nochmal in der privaten Einkommensteuererklärung verrechnet?

Wird die Gewerbesteuer vor oder nach Abzug der Körperschafts/Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag errechnet?

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1.Ist das so möglich b.z. rechtlich möglich? „Vielleicht notwendig“ Im Export Gewerbe also im jetzigen wird Fahrzeughandel betrieben. Im evtl. zweiten Gewerbe soll es der Fahrzeug Ersatzteilehandel sein. 2.Wie schaut es am Jahresende mit der Steuererklärung aus. Ich nehme an, ich muss für beide Gewerbe lediglich eine zusammengefasste Steuererklärung abgeben? 3.Gleiches mit der Umsatzsteuererklärung. Wie sieht es mit der Umsatzsteuererklärung aus? Werden auch hier die Umsätze aus beiden Betrieben zusammengefasst in einer Umsatzsteuererklärung abgegeben? 4.Wird die Gewerbesteuer Personenbezogen berechnet oder Gewerbebezogen? Beispiel: Im Fahrzeughandel wird ein Gewerbeertrag von 20 000EUR erwirtschaftet. Im Fahrzeug Ersatzteilehandel ein Gewerbeertrag von 10 000EUR. Der Gewerbesteuerfreibetrag liegt bei meine ich 24 500EUR. Liegt die Bemessungsgrundlage bei 5 500EUR (30 000EUR-Freibetrag 24 500EUR) oder bei 0, da der Gewerbeertrag bei beiden Betrieben unter dem Freibetrag liegt?

Entschuldigt für diesen extrem langen Text. Ich weiß das hier normalerweise kurz und knappe Fragen gestellt werden, aber ich wollte Antworten da mir im Forum keiner wirklich weiterhelfen kann.

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