Wenn Dein Onkel Sozialhilfe bezieht, dann ist er nicht mehr arbeitsfähig. Soweit ich weiß, wird ihm das verdiente Geld auf die Sozialhilfe angerechnet. Das würde aber bedeuten, er kann dort weiter arbeiten, muss es sich aber anrechnen lassen. Liege ich richtig? Weitere Antworten wären toll!

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Habt ihr das Auto schon vorab bezahlt mit der Kreditkarte oder per Überweisung von daheim aus? Dann ist es kein Problem, denn maßgeblich ist ja, wann die Sperre erfasst wird. Alles was vorher bezahlt wurde, geht ja durch. Vermutlich geht es nur um die Kaution, die per Kreditkarte reserviert wurde, falls Ihr einen Unfall habt. Ich würde auf jeden Fall die Autovermietung informieren. Glaubt mir, das ist nicht das erste Mal, dass so etwas passiert.

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Solltest Du Arbeitnehmersparzulage erhalten, dann ist wichtig, dass die VWL dem alten Jahr zugerechnet werden. Nur die Buchung ist im neuen Jahr erfolgt, deswegen das Schreiben!

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Bei meinem Bruder hat es funktioniert. Sie haben die Zusammenveranlagung beantragt und den versöhnungsversuch geschildert. Der Versöhnungsversuch sah folgendermaßen aus: gemeinsamer Urlaub, eine Paartherapie und ein Wiedereinzug für 3 Wochen. Danach folgte die endgültige Trennung. Ich denke es kommt auf die Art des Versöhnungsversuchs an - ein gemeinsames Abendessen reicht in der Regel nicht aus. Am besten wäre es noch, wenn Zeugen den Versöhnungsversuch bestätigen könnten. Mein Rat: Gespräch suchen mit dem Finanzbeamten!

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Soweit ich informiert bin, prüft die Krankenkasse nicht den Gesundheitszustand von Angehörigen, z.B. Großmutter. Niemand kann verlangen, dass die Großmutter das übernimmt. Du solltest also eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen. Ausserdem sprich mit Deinem Arbeitgeber, vielleicht könnten Deine Arbeitszeiten eine Weile verändert werden, damit die familiäre Situation besser zu handeln ist. Denn eine Haushaltshilfe gibt es nur stundenweise, das wird dann immer noch eine Kunst sein, alles zeitlich zu managen.

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Adoption vom "Zieh-Paps"

Mein biologischer Erzeuger hat bis auf seine Unterhaltspflicht in meiner Kindheit keinen nennenswerten Kontakt zu mir (heute 28) und meinem Bruder gehabt. Als ich 12 Jahre alt war, lernte meine Mam einen neuen Mann kennen und ich habe mich entschieden, dass er mein "Paps". Die beiden haben nie geheiratet, doch für mich ist er (Lebensgefährte) ein richtiger Paps geworden. Er ist auch mittlerweile der "Opa" meiner fast 4 jährigen Tochter und wir leben im Grunde auch seit Jahren in diesem Verhältnis. Trotz der Trennung meiner Eltern Anfang letzten Jahres, habe ich diese Verhältnis zu ihm halten und vertiefen können, genauso wie zu meiner Mam. Die beiden sind heute gute Freunde und "Opa und Oma" meiner Kleinen. Zwischen meinem Paps und meinem Bruder hat sich dieses innige Verhältnis nicht ergeben. In diesem Jahr hat mein Paps (er ist nicht mein Erzeuger, hat aber auch keine leiblichen Kinder - aber ich bin seine Tochter, auch ohne Gene) mich gefragt, was ich davon halte, wenn er mich adoptiert. Ich wäre natürlich himmmelfroh, denn mein biologischer Erzeuger weiß sicher nichtmal, dass er "Enkel"kinder hat oder sonstwas. Der dreht sich lieber um, falls er aus versehen seinem Sohn (mein Bruder ist ihm aus dem Gesicht geschnitten) begegnet und tut als ob er ihn nicht gesehen hat. Er hat sein Leben lang kein Interesse an mir gehabt und ich habe auch keines an ihm und bin nicht bereit, später für ihn "bluten" zu müssen, wenn er mal dann Hilfe braucht - und mein Paps hat niemanden, der für ihn (rechtlich) sorgen würde/könnte, obwohl er alles für mich und meine Mam gegeben hat.

Nun meine Frage ist in dieser Konstellation eine Adoption nach minderjährigen Recht möglich? Meine Mam wäre mit der Adoption einverstanden - meinen Bruder habe ich über die Absicht bereits informiert.

Danke für die Hilfe

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Es handelt sich bei Eurer Sache doch um Erwachsenenadoption, da Du ja 28 Jahre alt bist. Ich finde es eine tolle Sache, wenn Du das machst. Bitte informier Dich mal hier über Auswirkungen etc.: http://www.erbrecht-heute.de/Erwachsenenadoption.html

GGf. mal einen Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht machen!

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Schau mal:

http://www.scheidungssoftware.de/versorgung.htm

Hier bietet jemand eine Software an, mit der man den Versorgungsausgleich berechnen kann. Keine Ahnung ob es was taugt und ob das neue Gesetz berücksichtigt wird, von dem Du geschrieben hast. Aber fragen kostet ja nichts. Vermutlich aber besser über einen Anwalt zu gehen, wie von Privatier vorgeschlagen.

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Ist es ein Privatverkauf oder sind das Vertriebsprofis, die Immobilien "an den Mann bringen"? Auf jeden Fall braucht man ein aussagekräftiges Exposé. NIEMALS eine Immobilie ohne Besichtigung kaufen! Finger weg!

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Ist der Einkommenunterschied bei Euch sehr groß? Soweit ich weiß, nimmt das Finanzamt an, dass derjenige, der in Steuerklasse 5 ist 40% und der in Steuerklasse 3 60% des gemeinsamen Einkommens hat. Wenn der Unterschied höher ist, dann werden ggf, Vorauszahlungen verlangt. Damit schützt Ihr Euch aber auch vor größeren Nachzahlungen.

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Mit Jahrgang 1947 musst Du 65 Jahre und 1 Monat alt sein um die volle Altersrente zu beziehen (Grund: stufenweiser Einstieg in die Rente mit 67, daher 65 +1). Wenn Du die volle Altersrente beziehst, dann darfst Du grundsätzlich dazuverdienen, soviel Du möchtest. Du musst das natürlich mit Deinem individuellen Steuersatz versteuern. Die Teilrente wegen Erwerbsminderung wäre dann ja hinfällig. Warum solltest Du eine Teilaltersrente beziehen? Verstehe Deine Anliegen diesbzüglich nicht ganz. Hoffe ich ich konnte ein wenig helfen! Gruß Findus

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