Du kannst hier den Zoll informieren - das geht auch anonym - schau mal auf Internetseite vom Zoll.
Ich würde hier auch eine Meldung machen!
Du kannst hier den Zoll informieren - das geht auch anonym - schau mal auf Internetseite vom Zoll.
Ich würde hier auch eine Meldung machen!
Sprech doch einfach mal mit dem neuen Schornsteinfeger und erkläre ihm wie es die letzten Jahre gelaufen ist.
Vlt ist er ja Einsichtig und es kann weiterhin so gehandhabt werden oder aber er erklärt dir, warum er das so nicht mehr machen kann /möchte?
ggf aus versicherungstechn. Gründen
Für die Kehr- und Überprüfungspflichtigen Arbeiten kannst du jeden Schornsteinfeger beauftragen.
Die Arbeiten die durchgeführt werden müssen sind in deinem Feuerstättenbescheid mit Zeiträumen hinterlegt.
Das beauftrage Schornsteinfegerunternehmen muss aber die Durchführung der Arbeiten mittels einem Formblatt an den Bevollmächtigten Schornsteinfeger mitteilen.
Für die hoheitlichen Arbeiten musst du den bev. Schornsteinfeger nehmen!!!
Dazu zählen Abnahmetätigkeiten und die Feuerstättenschau usw.
Halte dich das nächste Mal an die Fristen in deinem Feuerstättenbescheid, dann passiert so etwas nicht.