Das hat u. a. die Allianz versucht, ist aber laut Bundesverwaltungsgericht nicht erlaubt.

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Ja, die Versicherung darf einen Wechsel nicht verweigern. Da sich die Versicherungen bei günstigeren Tarifen nur selten allein meldet, sollte man von Zeit zu Zeit selbst mal seine Verträge auf neue Konditionen hin überprüfen.

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Durch diese kleine Zahlung an die Rentenkasse steigt die später zu erwartende Rente pro Jahr ALG II – Bezug um etwa 2,20 € pro Monat. Diese Steigerung fällt dann weg.

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Wenn man in dieser Zeit bereits nachgefragt hat, muss man nicht länger als eine halbe Stunde auf bestelltes Essen warten. Dann darf man gehen, ohne das bestellte Essen zu bezahlen.

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Wenn in der ganzen Firma ein Rauchverbot besteht, kann ein Verstoß dagegen zur Kündigung führen. Warum dieses Rauchverbot eingeführt wurde, spielt dabei keine Rolle.

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Die Reha wird von der Rentenversicherung wohl sofort genehmigt, wenn durch die Kur voraussichtlich wieder eine Erwerbsfähigkeit erreicht werden kann. Ansonsten sollte man mit der Krankenkasse wegen eines Kostenzuschusses sprechen.

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Das ist Pech des Obers. Jeder hat mit seinen Bestellungen eigene Verträge mit dem Wirt/Ober geschlossen. Dass der letzte der Runde alles – oder den Rest, den der Ober noch auf der Rechnung hat - bezahlen muss, ist der Wunsch vieler Ober, aber nicht die Realität. Siehe www.focus.de/finanzen/recht/tid-8569/gesetze_aid_233384.html

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Der Hundebesitzer muss zahlen, wenn der Sturz eine direkte Folge des Angriffs war, - selbst wenn es nicht zu einem Kontakt gekommen ist.

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Passen die freien Stellen inhaltlich zu deinem Arbeitsvertrag, darf nicht aus betrieblichen Gründen gekündigt werden. Ebenfall müssen dir Stellen angeboten werden, die du nach einer zumutbaren Umschulung besetzen könntest. Freie Jobs, die eine Beförderung für dich wären, muss man dir aber nicht anbieten.

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Mit der Beaufsichtigung eines Bauvorhabens sollte man auf jeden Fall einen unabhängigen Architekten oder Ingenieur beauftragen. Eventuelle Schäden/Mängel sind für den Laien oft viel zu spät erkennbar sind. Das kostet ca. 1,5 % der Bausumme, eventuelle Schäden können leicht sehr viel höher sein

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!00,-- Euro im Monat dürfen anrechnungsfrei dazu verdient werden. Die Einnahme sollte aber angegeben werden, dafür besteht eine Meldepflicht.

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Nein, ist es nicht. Es ist für den Betreiber nur höchst leichtsinnig, sein Netzwerk nicht zu sichern. Wenn du z. B. illegal Musik oder Filme herunterlädst, kann er den Ärger bekommen.

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Schutzimpfungen für private Auslandsreisen müssen selbst gezahlt werden, sie zählen nicht zu den Regelleistungen der Krankenkasse.. In diesem Fall sollte man bei der Organisation nachfragen, bei der das Jahr abgeleistet wird, Vielleicht übernimmt sie die Kosten.

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Die Bank darf keine weiteren Gebühren zum schon erhöhten Zinssatz verlangen. Eine Überweisung von einem Konto, bei dem der Dispo schon ausgenutzt wurde, erfordert keinen erhöhten Aufwand.

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