Wenn Du noch keinen Riester-Vertrag hast, könntest Du ein reines Riester-Darlehen abschließen. Die maximale Vertragslaufzeit ist meines Wissens 20 Jahre. Dabei handelt es sich um ein klassisches Annuitätendarlehen, die Tilgung erfolgt mit Hilfe der vom Staat erhaltenen Förderung. Zu betrachten ist allerdings die Zinssituation, 2016, ggf. fährst Du mit den Zinsen günstiger, die Du Dir für das Bauspardarlehen gesichert hast.
Generell ist zu sagen:

Wikipedia sagt zur Eigenheimrente: "es gibt drei mögliche Formen von begünstigten Darlehensverträgen: Den reinen Darlehensvertrag, eine Kombination aus einem Sparvertrag mit einer Darlehensoption (typischerweise ein Bausparvertrag) oder ein Vorfinanzierungsdarlehen (typischerweise ein Bausparkombivertrag).

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Pauschal ist zu sagen: Die Ehefrau darf immer dazuverdienen - wieviel?? möglichst viel, würde ich sagen!

Während des Bezugs von ALG1 gibt es keine Grenze für den Hinzuverdienst - es handelt sich bei ALG I um eine Versicherungsleistung. Einkommen des Partners wird nicht gegengerechnet.

Anders sieht es beim Bezug von ALG II aus. Es kommt auf den Bedarf an, der der Familie entsteht. Einkommen von mitgliedern in der Bedarfsgemeinschaft werden angerechnet, um den sTaatnicht zu belasten. Hier spielt Eure persönliche Lebenssituation eine Rolle. Müsst Ihr Miete zahlen? So pauschal kann das also nicht beantwortet werden. Soweit ich was dazu gefunden haben, hat ein Erwachsener in einer Bedarfsgemeinschaft einen persänlihen Satz von ca. 312 Euro, die Kinder unter 14 jeweils 208 Euro an Bedarf... Besprecht das aber am besten mit der ARGE.

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Meine Mutter hat sich mal den Zeh gebrochen, weil ein Lidl-Dame ihr einen Wagen über den Fuß gefahren hat. Sie hat das beim Arzt angegeben und es musste ein Unfallbericht erstellt werden, da die Krankenkasse sich das Geld für die Behandlungskosten wohl von Lidl geholt hat. Das lief alles unproblematisch.

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Du musst das buchstäblich "aussitzen". Der Arbeitgeber ist bei dieser Betriebsgröße verpflichtet, Dir einen bedarfsgerechten Arbeitsplatz zu schaffen und Dir auch Gehalt zu zahlen. Was sagt denn Dein Anwalt?

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Es ist eine Betriebsfahrt - und wenn Du privat unterwegs bist und dann tankst, dann fällt ja nicht eigens eine Fahrt an. Da fährst Du ja ohnehin an der Tankstelle vorbei, oder.

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Fahrtkosten werden übernommen - sprich mit der Krankenkasse oder der Rentenkasse, je nachdem, wer die Kur bezahlt! Bei meinem Vter war es so, dass er die Fahrtkosten während der Kur ausbezahlt bekam, sicherlich ist es aber möglich, hier einen Vorschuß zu erhalten.

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Unterhalt für 18 jährige Tochter mit Kind

Hallo an Allen

Ich möchte gerne meinen Fall hier in diesem Forum schildern und möchte gerne eure Meinungen/Erfahrungen dazu hören. Ähnliche Problemfälle sind hier ja genug geschildert ,aber jeder Fall ist ein wenig anders.

Ich bin Vater einer nichteheliche Tochter bis zum 8 Lebensjahr hatte ich mehr oder weniger ein Umgangsrecht gehabt. Dieses war aber leider auch nur möglich, dass ich des öfteren insgesamt 4 mal geklagt habe und beim 4 Mal habe ich die Hoffnung in unser Rechtssystem aufgegeben. Als meine Tochter dann 15 Jahre alt war, habe ich dann durch eine Arbeitskollegin erfahren, dass meine Tochter schwanger war und sich im 7 Monat befindet. Diese Nachricht hat mich erst einmal umgehauen. Nun ich habe dann den Kontakt zum Jugendamt gesucht und mich beraten lassen. Das Jugendamt hat wieder nach Jahren den Kontakt zu meiner Tochter hergestellt- was mich wirklich sehr überrascht hatte. Mit 16 Jahren hat meine Tochter entbunden ( August 2011 ) und hat auch zum Glück die Schule mit einen sehr guten Abschluss gemacht. Seitdem macht meine Tochter ( mittlerweile 18,5 Jahre ) nichts und wohnt nach wie vor bei ihrer Mutter. Als meine Tochter 17 Jahre war habe ich mal nachgefragt wie es mit einer Ausbildung aussieht. Hier hat mir meine Tochter dann gesagt, dass Sie mehre Lehrstellen hätte wo Sie anfangen könnte. Im Februar 2013 ( ein Jahr später ) habe ich dann wieder nachgefragt wie es nun mit der Ausbildung steht, daraufhin habe ich keine konkrete Antwort bekommen. Ich habe immer wieder darum gebeten ( über Wochen /Monate ), dass mir meine Tochter doch mal einige Bewerbungen zeigt ,aber nichts kam. Dann höre ich im März 2013 von meiner Tochter, dass Sie nur Absagen bekommt wegen ihrem Kind. Daraufhin habe ich dann gesagt, dass Sie mir doch bitte einmal die Absagen von den Ausbildungsstätten zeigen sollte- sie habe ja nun mit 18 Jahren eine Auskunftspflicht mir gegenüber. Daraufhin habe ich dann zu hören bekommen, "dass Sie sich nicht erpressen läßt und ich keine Auskunft erhalte". Auch auf meine mehrmaligen Anfragen mit den Unterhaltstitel ( ob Sie diesen nach 18 Jahren freiwillig heraus gibt ) erhielt ich keine Antwort. Somit war ich gezwungen den Unterhaltstitel ( unbefristet ) durch einen Anwalt ändern zu lassen. Es hat nicht lange gedauert und ich habe Post vom Anwalt meiner Tochter bekommen. In diesem Schreiben stand drin, dass meine Tochter keinen Kontakt zu mir wünscht ( incl. Enkelkind ). Sie fühlt sich belästigt durch die Mails , die ich ihr gesendet habe ( Mails waren Ausbildungsplätze sowie auch Arbeitsstellen App vom Jobcenter ). Des weiteren fordert Sie die Foto CD ( Bilder vom Enkelkind ) von mir wieder, ansonsten würde sie diese einklagen ( infantiles Verhalten ). Wieder ein Tag später kam dann die nächste Klage von ihr wegen Unterhalt diesen fordert Sie nun von mir. Heute habe ich erfahren, dass meine Tochter das TEP Programm abgebrochen hat.Sie ist nach dem 2 Mal nicht mehr hingegangen. Auch auf zahlreichen Anrufen, Emails und Br

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Das klingt natürlich alles sehr traurig. Soweit ich informiert bin, musst Du im schlimmsten Fall Unterhalt bezahlen, bis Deine Tochter 27 Jahre alt ist. Allerdings hat sie eine Mitwirkungsverpflichtung und muss sich um eine Ausbildung bemühen. Ansonsten verfällt ggf. ihre Unterhaltsberechtigung. Du kommst auf der persönlichen Schiene hier momentan wohl nicht weiter. Ich denke der Weg geht nur über Deinen Anwalt. Das persönliche Verhältnis zu Deiner Tochter wird dadurch sicherlich nicht besser, aber ich würde hier nun auch strikt vorgehen.

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