Hallo Bisi56, wir waren in ähnlicher Situation. Mein Vater verstarb, meine Mutter hat die Steuererklärung abgegeben. Das Finanzamt forderte einen Erbschein, den wir aber nicht beantragt hatten. Wir haben als Erbengemeinschaft die Steuererklärung unterschrieben und nach Rückfrage beim Nachlassgericht einen Vermerk angebracht, dass kein Erbschein oder Testament vorhanden sind. Rückfragen seitens des Finanzamt sollen beim zuständigen Sachbearbeiter des Nachlassgerichts erfolgen. Das ging dann so durch! Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft erhielt dann auch eine Ausfertigung des Steuerbescheids. Viel Glück!
Wenn der Empfängername richtig auf dem Beleg erfasst ist und die Kontonummer passt, dann wird das Geld ankommen. Bei derdeutschen Bank ist es ja schon, weil die bLZ richtig erfasst war. Solche Fehler passieren und es gibt Mitarbeiter, die dann anhand Kontonummer und Namen abgleichen, ob die daten passen.
Die versicherung muss bezahlen - setzt Euch mit ihr in Verbindung - eine Sterbeurkunde des Vaters ist notwendig!
Sicherlich willst Du wissen, wer haftet, wenn sich jemand verletzt. Also die Eigentümergemeinschaft muss auf jeden Fall sicher stellten, dass der Weg geräumt ist um berechtigten Personen einen freien Zugang zu verschaffen. Unter Umständen zahlt keine versicherung, wenn Ihr Eurer Pflicht nicht nachkommt. Zur Sicherheit würde ich aber ein Schild aufstellen "Privatweg - Durchgang auf eigene Gefahr". Somit schützt Ihr Euch zumindst vor Schadenersatzansprüchen, die Unberechtigte stellen könnten.
Hallo Justin, wie kommst Du auf den geldwerten Vorteil? Hier findest Du einen Firmenwagenrechner:
http://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html
Bist Du sicher, dass Du zuviel gezahlt hast?
Ich war vor einigen Jahren mal in einer Fertighausausstellung, die gibt es in vielen Region in Deutschland. Hier in der Nähe von München: http://www.musterhaus-online.de/18.php
Man kann jedes Haus individuell besichtigen und bekommt gute Beratung. Heute gilt allgemein, dass ein Fertighaus annähernd die gleiche Lebensdauer hat, wie ein Haus, das Stein auf Stein gebaut wurde.
Im Merkblatt "Kindergeld" steht:dass bei nicht verheirateten Kindern,die einen Anspruch auf Unterhalt nach § 1615 l BGB gegenüber dem Vater bzw. der Mutter ihres Kindes haben, das Kindergeld entfällt. Dies trifft bei Eurer Situation meins Erachtens zu. Entscheidung also rechtens, das hängt nicht von der Leistungsfähigkeit Deines Sohnes ab!
Elterngeld bekommst Du meines Wissens trotzdem. Solltest Du eine Ausbildungsvergütung bekommen, dann wird das meines Wissens verrechnet. Ansonsten gilt aber der Verdienst des Vorjahres. Hier ist es toll beschrieben: http://www.gb.uni-koeln.de/uni_mit_kind/content/fuer_studierende/finanzielles/elterngeld/index_ger.html
Viel Glück mit der Familienplanung!
So oder so ist eine anwaltliche Beratung erforderlich. Ausserdem muss ja die Scheidung eingereicht werden. Dem Partner, der weniger verdient, steht Trennungsunterhalt zu. Der Anwalt wird die Vermögensverhältnisse feststellen und auch Wohnsituation prüfen, um dann den Trennungsunterhalt zu bestimmen.
Es hängt vermutlich davon ab, wieviel Du verdienst, das heisst dass die Bank normalerweise 3 Monate abwartet, bis Du ein Limit bekommst. Mit Vorlage der Gehaltsbescheinigungen geht es vermutlich schneller. Aber das Limit wird sich nicht am Limit der alten Bank orientieren.
Die meisten Banken verlangen ein Eigenkapital von 20% des Kaufpreises. Es sollte also ein Grundvermögen vorhanden sein, ansonsten bekommst Du in der Regel keine Finanzierung.
Ja, das geht! "... Bereits mit einem Riester-Rentenvertrag angespartes Kapital darf jetzt auch für die Tilgung von Immobilienkrediten verwendet werden. Die staatliche Förderung fließt direkt in das Darlehen. Der Staat beteiligt sich sozusagen mit der Zulage bei der Tilgung. Theoretisch könnten auch bestehende Darlehen mit Wohn-Riester gefördert werden. Allerdings müsste die Immobilie nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden oder fertiggestellt sein." Quelle: http://www.ranking-abc.de/versicherungen/riester_wohnen.php
Gute Nachrichten: Alle drei Beiträge können angesetzt werden. Stichtwort: Bürgerentlastungsgesetz!
Siehe auch hier: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/buergerentlastungsgesetz.htm