Kann Lebensversicherung noch nach 7 Jahren ausgezahlt werden?
Hallo, bei Freunden ist letztens die Mutter gestorben. Ihr Haus soll jetzt verkauft werden und als wir geholfen haben es leer zuräumen haben wir einen Versicheungsschein des Vaters (vor 7 Jahren gestorben) für eine Lebensversicherung gefunden. Diese Versicherung ist nie ausgezahlt worden und die Kinder wussten auch nichts davon. Ist es nach 7 Jahren noch möglich diesen Versicherungsschein auszulösen? Oder gibt es sowas wie Verjährung?
2 Antworten
Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre:
http://www.versicherungsgesetze.de/versicherungsvertragsgesetz/0012.htm
Ich bin froh, dass du unrecht hast. Nicht wegen dir, aber ich hatte ein wirklich signifikantes Störgefühl dabei, dass Versicherungsansprüche untergehen sollen, nur weil der Erbe nicht rechtzeitig Kenntnis erlangt hat.
Nun ja: Ich hab mal einen Joint geraucht. Das war 1975. Muß ich jetzt Angst haben, dass mir morgen die Schmier die Tür deswegen eintritt? Nein, es ist verjährt. Ist doch ganz gut, dass es Verjährung gibt. Da weiß man, woran man ist. Wieso sollten Versicherungen nicht dieses gute Gefühl haben?
Wieso sollten Versicherungen nicht dieses gute Gefühl haben?
Mal ehrlich: hast du da kein Störgefühl?
Früher gabs mal Autoaukleber auf denen stand: "Ich bremse auch für Tiere" und das galt dann auch für Stinktiere. Das sollte man sinngemäß auf Versicherung und Verjährung übertragen.
Autoaukleber
Die kenn ich. Da steht "$dämlicherKindername on Board" drauf.
Ein kleiner Tipp von mir: Rufe die Versicherung an und erkundige Dich, ob diese Lebensversicherung noch besteht.
Mir ist eine ähnliche Situation bekannt, in der die Finder der Police schon Pläne geschmiedet haben, was sie mit dem Geld anstellen wollten und dann kam das böse Erwachen: Der Versicherungsnehmer hatte die Versicherung schon Jahre vorher gekündigt und der Versicherungsschein war lange ungültig.
Es ist nämlich möglich eine Versicherung auch ohne die Police zu kündigen, indem man die Nummer vorlegt und sich ausweisen kann!
Du liegts voll daneben. Das ist das Versicherungsvertragsgesetz alter Fasssung! Das gilt seit 2008 nicht mehr. Korrekte Antwort: Siehe Niklaus!