Danke für den Hinweis,

Letztes Jahr gab es einen Fall, wo nach der Zwangsversteigerung die Restschulden als Ausgaben in die Gesamtkostenabrechnung übernommen wurden. Man hat es nicht Sonderumlage genannt - da dies bei den Eigentümern für schlechte Laune sorgt - es war ein Posten wie alle anderen auch nur höher.

Nächstes Jahr tritt der nächste Fall ein, vermutlich viel höher als der letzte und es gab aus der Vergangenheit heraus viele Fälle von Alt-Schulden, welche erst gar nicht in der Abrechnung auftauchen, es aber aus Zahlungsvereinbarungen durchaus Einnahmen gibt.

ich würde gern eine Alternative zu der intransparenten Darstellung der Vermögensübersicht anbieten, mit einer Lösung wie man diese Uralt Sachen Kostenneutral für die Eigentümer abschreiben kann.

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Vielen Dank schonmal, ok die Verträge ruhen lassen wäre auch ok. Ich habe eh das Problem das ich aus historischen Gründen im Prinzip zuviel privat vorsorge und daher fürs Eigenheim nicht mehr so viel da ist. Zur zeit habe ich einen Riestervertrag, meine Frau hat einen ich habe noch einen BAV eine BU mit Rente und dank neuem AG noch einen BAV (BVV der Banken). Die BAVs gehen ja vom Brutto ab aber das allein sind schon 190€/Monat Brutto Abzüge. Die Riester laufen mit 66€ für mich und 40 für meine Frau wobei bei mir noch die 40 VWL reingehen. Meine Idee war es nun die Rister umzuwandeln (oder zu stunden wenn das besser ist) und mit Wohnriester ein Eigenheim zu kaufen. Die 40€ VWl würde ich in einen Bausparer einzahlen. Da ich die 100€/M für die Riester einspare könnte ich davon 50€ zum Bausparer zupacken so das dieser in 15 Jahren den Kreidt ablösen könnte oder falls er bis dahin bezahlt ist wird er die Grundlage für Sanierungsmaßnahmen. Ist ein Wohnriester von den Zinsen her noch besser wie ein normales Darlehn? Wie sind die Konditionen bzw. wo sind da Unterschiede? Vielen Dank schonmal

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Ich kann es nicht genau sagen, aber meienr Meinung nach sind Erbmassen und Lottogewinne von der Pfändung befreit. Sprich du kannst das Erbe annehmen musst es aber nicht dem Treuhänder geben. Aber ob das so stimmt weiß ich nicht, habe ich glaube gelesen als ich mich mit dem Thema beschäftigt habe. Das mit dem Lottogewinn fand ich damals komisch daher kann ich mich daran noch erinnern, weil es ja eigentlich auf der Hand liegen würde das man seine Schulden zahlt sowie man Geld hat. Ich denke gefährlich wird es wenn du das Erbe ausschlägst und dein verwandter der es dann bekommt dir das hinterrücks gibt!!! Das währe dann Betrug und wenn man dir eine Verfehlung nachweisen kann, platzt die Insolvenz. Und wenn du ein Erbe ausschlägst damit der Treuhänder nicht rankommt wird das zumindest Aufmerksamkeit erregen und die schauen dir dann auf die Finger.

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