Hey, ich würde da einfach heute gleich anrufen. Dann kannst du dort dein Problem zur Sprache bringen und vielleicht gelingt es dir ja, dass du die Arzthelferin überzeugen kannst, dass es nicht dein Problem ist, dass der Brief so spät bei dir angekommen ist. Oftmals habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Ärzte bei so etwas relativ nett sind, im Gegensatz zu anderen Firmen! Aber mach am Besten ein größeres Namensschild an den Briefkasten, damit so etwas nicht noch mal passiert.

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Hol dir am Besten eine Kreditkarte von einer Direktbank, mit welcher du im Ausland kostenlos abheben kannst. Das ist am einfachsten und so bin ich bisher auch immer verfahren. Hatte noch nie Probleme damit.

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Habe hier auch mal die Frage gestellt: http://www.finanzfrage.net/frage/kaution-auch-auf-verzinstes-tagesgeldkonto-anlegen

Habe seitdem aber heraus gefunden, dass du zum Beispiel Probleme bekommen kannst, wenn der Vermieter pleite geht etc. Würde ich also nicht empfehlen und wir haben das auch nicht mehr verfolgt.

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Nach einem urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen (Az. 16 Sa 1195/10) ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet ein Ersatzzeugnis auszustellen. Zur Bearbeitungsgebühr steht da glaube ich nichts, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er das machen wird!

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Hallo golding,

ich kenne das Problem. Das ist wirklich sehr ärgerlich. Und ich muss gestehen, dass ich auch keinen Königsweg kenne. Ich würde der Schwester aber vielleicht folgende Tipps geben: Zuerst einmal würde ich an der Universität, an der sie studiert, anfragen, ob die ein Zimmer haben. In den meisten Fällen haben nämlich die ausländischen Universitäten gerade für Austauschstudenten eine bestimmte Anzahl an Betten reserviert. Falls nicht, kennen sie aber meistens auch Vermieter in der Stadt. Da kann man dann ziemlich sicher sein, dass die einen nicht übers Ohr hauen. Ansonsten würde ich schauen, wie seriös die Seiten dort sind. Gerne auch erneut mit der Universität dort in Kontakt treten und den Betreuer fragen, was er den von Angebot xY hält. Falls man dann immer noch nichts findet, dann bleibt nur noch das Vertrauen in die Personen dort, schätze ich. Man telefoniert ja auch davor mit denen vielleicht kann man daraus ja was ableiten. Hoffe, dass dir das etwas weiter hilft. grüße

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comdirect!

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Master ist noch Erstausbildung. Zumindest bekomme ich noch Kindergeld in einem solchen ;)

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Ich kenne das noch aus meiner alten WG so, dass der Vermieter früh genug (so 2 Monate vorher) einen Zettel ausgehangen hatte, dass man die Fahrräder entfernen soll zu einem gewissen Zeitpunkt. Diejenigen, die dann noch da standen hat er einfach entfernt und als "Fahrradleiche" entsorgt. Damit hat er aber Ärger am Hals gehabt, da dies, wie auch hier geschildert, Diebstahl ist. Er musste einem Hausbewohner soweit ich weiß das Fahrrad ersetzen.

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Hallo, zur Klärung: Die Idee war bzw. jetzt auch durchgeführt, den Übertrag des Telefons von einem Mieter auf den anderen. Da der MIeter aber auch das WG Konto hatte, mussten wir dann ein neues machen und alles hat sich verzögert. interessant fande ich, wie beschrieben, die Tatsache, dass wir nicht zahlen KONNTEN, weil unser Anbieter keine Überweisungen wollte bzw. nur eine Einzugsermächtigung...

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Lieber benutzer 11094,

der Grund liegt nicht in der Beobachtung von Charts oder ähnlichem, sondern in der Idee, dass verschiedene Prozesse vor allem statistisch erkannt werden können, so dass Kursverläufe auf Grundlage verschiedener statistischer Zusammenhänge voraus gesagt werden können. Dabei sind es vor allem die Mathematiker, die sich auf Statistik spezialisiert haben, welche von den Firmen gesucht werden. Aber natürlich auch "normale" Mathematiker, da ihnen eine Affinität zu Zahlen und ein gesundes Analysevermögen zugesprochen wird.

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Hallo Sebastian,

Ich bin jetzt wirklich kein Experte in diesem Gebiet, da gibt es in diesem Forum sicherlich qualifiziertere. Aber da dir noch keiner geantwortet hat, will ich das mal versuchen. Und zwar: Bist du dir sicher, dass du die Steuerklasse 6 hast? Das kann meines Wissens nämlich eigentlich nicht sein, da diese Steuerklasse nur vergeben wird, wenn du einen zweiten Job ausübst. Sie ist auch extrem nachteilig, weil die Steuerbelastung bei ihr am höchsten ist. Soweit ich das überblicken kann, solltest du also die Steuerklasse 1 haben, es sei denn, du besitzt zwei Jobs. Ich würde an deiner Stelle noch warten, ob das vielleicht hier im Forum noch jemand anderes erklären kann. Ansonsten einfach einmal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und ihnen dein Problem schildern. Die sollten dir eigentlich weiter helfen können. Viele Grüße claudia

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Hallo, also es gibt 5 großen Stiftungen, die zwar alle einer politischen Richtung zugeordnet werden können, jedoch ist es keine Pflicht, dass man dort Mitglied ist. Da kann er sich auf jeden Fall auch bewerben. Auch die Studienstiftung des Deutschen Volkes, welche immer genannt wird als eine, bei der man vorgeschlagen werden muss, hat ihre Aufnahmeregelungen geändert. Dort kann man nun auch sich initiativ bewerben. Einen Einblick und Übersicht über die verschiedenen Stiftungen, gibt es u.a. hier: http://studieren.de/stipendien.0.html Viele Grüße

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Hallo ihr zwei, vielen Dank schon mal für eure Antworten. Aber ich glaube nicht, dass ich unter Minijob Falle. So verdiene ich ja schon innerhalb einer Woche mehr als die 400 Euro... Ich weiß aber auch nicht genau, wie man die Arbeit dort nennen würde. Ich bin bei einer Agentur angestellt und arbeite auf Lohnsteuerkarte. Könnt ihr mir dann vielleicht weiter helfen? Denn wenn ich da viell. ne zusätzliche Versicherung oder so bräuchte, würde ich abschließen...

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Hey, vielen, vielen Dank für Eure Antworten.

Ich glaube, dass ich das jetzt so einigermaßen verstanden habe. Unter der Vorraussetzung, dass es keinen Nichtanwendungserlass gibt. Könnt Ihr mir vielleicht noch sagen, ob sich das Urteil auch auf diejenigen übertragen lässt, die die Aufwendungen finanzieren? Denn wie ihr geschrieben habt, besitze ich kein eigenes EK, bzw. kein großes, sondern bekomme immer noch Geld von meinen Eltern, welche auch die Studiengebühren zahlen. Können diese nun auch die Aufwendungen für mein Studium absetzen? Habe zwar in den Gesetzestext versucht zu schauen, aber vor lautern Paragraphen verstehe ich da nicht so viel... Vielen Dank!

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Hallo iselbmann,

das Urteil ist vom 25.08.1999. Wenn du danach suchst, findest du Entscheidungen, die darauf Bezug nehmen. So zum Beispiel hier: uni-bayreuth.de/studienberatung/SozialeBeratung/Studienfinanzierung/GelderA-Z/ALG_II/Ausnahmen/Beurlaubung1/index.html

Da heißt es: "Ein vom Studium beurlaubter Student hat Anspruch auf Alg II, wenn und solange der Student von der Ausbildungsstätte beurlaubt ist (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.08.1999, 5 B 153/99, juris).

Der Grund dafür, dass es die genaue Entscheidung nicht im Netz gibt, ist, dass das Archiv des Bundesverwaltungsgerichts nur bis 2002 zurück geht. Solltest du aber Interesse an dem genauen Urteil haben, so kannst Du dieses auf der Seite des Bundesverwaltungsgerichts im Onlineshop bestellen: http://www.bverwg.de/enid/9592ff7c2797056c5582f1ab30703f54,0/Entscheidungen/Warenkorb_0cb.html

Dort reichen die Urteile bis zum Jahre 1953 zurück. Hoffe, dass Dir das weiter geholfen hat. Viele Grüße claudi

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