Es geht bei einem Nachlass nicht um "lieber Kerl" oder "böser Onkel", sondern vielmehr um anspruchsberechtigt oder nicht anspurchsberechtigt, welches sich nach rangordnungen richtet. prinzipiell- also ohne testamen- gibt es die gesetzliche erbfolge, die aber mit testament auf den sogenannten pflichtteil reduziert werden kann. eine enterbung ist somit faktisch fast ausgeschlossen, zumindest dann, wenn es lediglich um einen "normalen" streit zwischen erblasser und erben geht. ergo: dem neffen steht ein pflichtteil zu, also die hälfte des gesetzlichen erbanspruchs!

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Die Unterschriftenprobe muss keinesfalls aktuell sein, allerdings würde es die sache vereinfachen, könnte man sich dadurch nämlich bei kleineren verfügungen das vorzeigen des ausweises ersparen.

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