ich denke, steuerfrei-das geht nur bei Verwandschaft in gerader Linie Nach § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/grestg_1983/gesamt.pdf

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ich finde die Idee gut, es gibt kaum Guthabenzinsen- das Geld verliert an Wert bei zunehmender Inflation-das Grundstück ist wertbeständig. Der Goldpreis ist wechselhaft. Aber auch eine Option, splittet doch das Geld ein wenig.

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da wird sich so schnell nix tun am Schmuckpreis, sieh mal hier: http://www.vorarlbergernachrichten.at/markt/2013/06/19/goldpreis-sinkt-schmuck-wird-aber-nicht-billiger.vn

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google half mir, diese Antwort der Sparkasse zu finden https://www.sparkassen-kreditkarten.de/prepaid/leistungsuebersicht/fragen-antworten.html

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Die Vermögenssteuer ist an keinen bestimmten Verwendungszweck gebunden-die Vermögensabgabe ist das schon, außerdem meist einmalig und nicht regelmässig

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Wo steht das denn mit den 2.5 % -die Frage ist interessant. Laut beihängendem Artikel ist das mit der Gebühr anders. Mal sehen, welche Antworten noch folgen http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7922/onlinekredite_aid_138467.html

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google mal-zahlreiches spricht dafür, daß der Steuerberater haften muß-er dürfte auch dementspr. versichert sein, ein Bsp http://www.welt.de/print-welt/article344170/Der-Steuerberater-muss-fuer-seine-Fehler-geradestehen.html

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