ich denke, steuerfrei-das geht nur bei Verwandschaft in gerader Linie Nach § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/grestg_1983/gesamt.pdf
ich denke, steuerfrei-das geht nur bei Verwandschaft in gerader Linie Nach § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/grestg_1983/gesamt.pdf
ich finde die Idee gut, es gibt kaum Guthabenzinsen- das Geld verliert an Wert bei zunehmender Inflation-das Grundstück ist wertbeständig. Der Goldpreis ist wechselhaft. Aber auch eine Option, splittet doch das Geld ein wenig.
da wird sich so schnell nix tun am Schmuckpreis, sieh mal hier: http://www.vorarlbergernachrichten.at/markt/2013/06/19/goldpreis-sinkt-schmuck-wird-aber-nicht-billiger.vn
google half mir, diese Antwort der Sparkasse zu finden https://www.sparkassen-kreditkarten.de/prepaid/leistungsuebersicht/fragen-antworten.html
Die Vermögenssteuer ist an keinen bestimmten Verwendungszweck gebunden-die Vermögensabgabe ist das schon, außerdem meist einmalig und nicht regelmässig
meines wissens nach wird nicht getilgt sondern nur die Zinsen abbezaht, die sich auf rund 35 Milliarden Euro belaufen...
Wo steht das denn mit den 2.5 % -die Frage ist interessant. Laut beihängendem Artikel ist das mit der Gebühr anders. Mal sehen, welche Antworten noch folgen http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7922/onlinekredite_aid_138467.html
vermutlich 7 Jahre-sieh mal: http://www.finanzfrage.net/frage/wie-lange-rueckwirkend-kann-das-finanzamt-eine-einkommensteuererklaerung-verlangen
Hä? Ist doch für gewöhnlich ein u. das selbe Unternehmen-was meinst Du?
google mal-zahlreiches spricht dafür, daß der Steuerberater haften muß-er dürfte auch dementspr. versichert sein, ein Bsp http://www.welt.de/print-welt/article344170/Der-Steuerberater-muss-fuer-seine-Fehler-geradestehen.html