Die Kosten für ein Handy kannst Du steuerlich absetzen. Geringwertige Wirtschaftsgüter ist das Stichwort. Die laufenden Kosten werden auch berücksichtigt und Du kannst sie steuerlich geltend machen. Ein PC wird über drei Jahre steuerlich berücksichtigt, man schreibt ihn i.d.R. über drei Jahre hinweg ab. auch Schuldzinsen sind abzugsfähig.
Wenn Du Rente beziehst, dann kannst Du kein Arbeitslosengeld mehr beziehen. Am besten also maximale Zeit der Arbeitslosigkeit nutzen und erst dann die landwirtschaftliche Rente beantragen.
Geruchsbelästigungen rechtfertigen eine Mietminderung - das kannst Du hier nachlesen. http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_201-C-45787_Unzumutbare-Gerueche-berechtigten-zur-Mietminderung.news14189.htm Allerdings sollten hier alle Beteiligten an einen Tisch geholt werden. Eine Ratte verursacht normalerweise keine Gerüche. Aber wo eine Ratte gesehen wird, sind mindestens noch 15 im Hntergrund, das habe ich mal gelesen. Man sollte also gemeinsam versuchen das Problem in den griff zu bekommen. Spezielle Rattenfallen mit Gift, an das andere Tiere nicht rankommen gibt es in allen Garten-/Baugeschäften. Ansonsten dem vermieter mal mit Mietminderung drohen, dann kommt er sicher in die Gänge!
Hallo Froepet, ich würde mich bei der deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Folgendes habe ich gefunden, demnach wäre Deine Information falsch und Du könntest nicht anrechnen lassen. Aber informiere Dich bitte beim Träger.
Arbeiten außerhalb der Europäischen Union Außerhalb der Europäischen Union hat Deutschland mit mehreren Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, um den deutschen Arbeitnehmern auch dort keine Nachteile bei der Rente entstehen zu lassen.
Entsprechende Sozialversicherungsabkommen gibt es mit folgenden Staaten:
Australien
Bosnien-Herzegowina
Chile
China (Entsendeabkommen)
Indien (Entsendeabkommen)
Israel
Japan
Kanada und Quebec
Kosovo
Kroatien
Marokko
Mazedonien
Montenegro
Republik Korea
Serbien
Tunesien
Türkei
USA
Für Arbeitnehmer, die in einem dieser Vertragsstaaten arbeiten, gelten die dortigen Regelungen für die Sozial- und Rentenversicherung. Die Abkommen enthalten aber Ausnahmen für den Fall, dass Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern zeitlich befristet in die Vertragsstaaten entsendet werden. In der Regel bleiben die Arbeitnehmer dann in der Sozialversicherung des Heimatlandes versichert.
Zusammenrechnung mit ausländischen Versicherungszeiten: Im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen werden die Versicherungszeiten für die wichtige Mindestversicherungszeit zwischen den beiden unterzeichnenden Staaten zusammengerechnet.
Rentenberechnung: Bei der Berechnung der deutschen Rente wirken sich laut Deutscher Rentenversicherung "die rentenrechtlichen Zeiten aus Vertragsstaaten in der Regel nicht aus". Das bedeutet, für die Ermittlung der Rente zählen nur die deutschen Zeiten.
Quelle: http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/altersvorsorge/gesetzliche_rente/2_arbeiten_im_ausland_rentenauswirkungen.jsp
Bitte die Frage exakter formulieren! Mir ist nicht klar, was Du wissen willst!
Hallo, meiner Tochter ist das passiert, dass Abbuchungen im Ausland getätgit wurden. Es war ein ziemliches HickHack mit der Bank, weil man natürlich erstmal beweisen muss, dass man selbst nicht im Ausland war und auch die PIN nicht weitergegeben hat. Am Ende hat sie nicht haften müssen, aber es ging ihr an die Nerven!
Ich würde mich an eine der zuständigen Elterngeldstellen wenden und das klären: http://www.elterngeld.net/elterngeldstellen/bayern.html
Ich persönlich finde es nicht richtig, wenn hier "gespart" werden sollte, und junge Menschen besraft werden, die mobil waren und für ein Unternehmen ins Ausland gingen.