Voraussetzung ist eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen SPB Schuldenbereinigungsplan, durch einer anerkannte Person/Stelle. Der Antrag selber ist nicht ganz ohne ca. 40 Seiten. Ein Kreuz zu viel oder zu wenig kann gravierende Wirkung auf die Restschuldbefreiung haben, deshalb rate ich davon ab! Lieber vom Anwalt oder öffentliche Schuldnerberatung unterstützen lassen.
Antwort
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Ich arbeite als Schuldnerberaterin. Unser Mandant hat uns verheimlich,in Besitz einer Prepaid Kreditkarte zu sein.
Obwohl er bereits bei der EV Abgabe sämtlichen Konten und Vermögen bekannt zu geben hat Tatsächlich existiert kein Eintrag bei der Schufa.
Somit fehlte die Information im Insolvenz-Antrag. Insolvenzverwalter hat die Kontoauszüge der letzten zwei Jahre gesichtet und hat die Kontoverbindung der Mastrcard gefunden.