Im Trennungsjahr (also vor der Scheidung) ist der Trennungsunterhalt zu leisten, nach der Scheidung der nacheheliche Unterhalt. Beides ist relativ kompliziert zu bestimmen, also einen Fachmann damit beauftragen.
Anwalt suchen - PKH beantragen - mit dem gewählten Anwalt (hoffentlich) zufrieden sein ;) Die Reihenfolge oben ist beliebig.
Du müsstest den Schaden (zumindest bei Teilkasko) selbst bezahlen, weil niemand greifbar ist, den Du haftbar machen kannst.
Valuta = Wertstellung, also der Zeitpunkt, ab dem Dir der Betrag gut geschrieben und verzinst wird.
Ist das Kind volljährig?
Hallo ;)
Leider gibt es für diesen Fall schon einschlägige Gerichtsentscheidungen, die einen Zusammenstoss zwischen Auto und Wild voraussetzen, damit die Versicherung zahlungspflichtig ist. Bei einem Schaden durch Ausweichen, für den es zudem keine Zeugen gibt, werden Versicherungen in der Regel nicht zur Zahlung verpflichtet. Lass es darauf ankommen und melde Deine Versicherung zeitnah (!) den Vorfall. Aber groß sind Deine Chancen leider nicht.
Unterschrift, Datum und Stempel sind zwar in der Praxis zweckmäßig, aber keine zwingenden Voraussetzungen für die Gültigkeit des Gutscheins. Du kannst ihn also jederzeit einlösen. Viel Spaß dabei!