Elternunabhängiges BAföG gibt es: - wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt;

  • wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen.

  • für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg;

  • wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind.

In den ersten beiden Fällen werden nur solche Zeiten der Erwerbstätigkeit berücksichtigt, in denen Ihr ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt habt.

Einfach mal Google fragen!

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php

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Nachteile hast du insofern, dass das Geld, dass du sofort überweist, obwohl du es nicht sofort überweisen musst, in der Zeit nicht mehr für dich arbeiten kann. Du könntest das Geld ja zum Beispiel zinsbringend anlegen. Bei den niedirgen Zinsen ist es aber nicht die Rede und die Mühe Wert.

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Wenn im Kleingedruckten wirklich steht, dass bei Nicht-Kündigung das Abo um die gleiche Laufzeit des vorherigen Abos verlängert wird, dann würde ich das Geld für sechs Monate zurückbuchen, den Preis für drei Monate überweisen und für in drei Monaten kündigen. Viel Erfolg!

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Ja, Mieteinnahmen müssen unter dem Punkt “Einnahmen Vermietung/Verpachtung" versteuert werden. Aber sollten die Gesamteinnahmen inklusive sonstiger Einkünfte unter dem steuerlichen Freibetrag bleiben, ist keine Versteuerung von Mieteinnahmen erforderlich. Dieser Freibetrag liegt im Jahr 2011 bei 8.004 Euro pro Person, bei Ehepaaren also bei 16.008 Euro.

http://www.mieteinnahmenversteuern.com/

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Eigentlich schreibt einen auch immer zuerst die Bausparkasse an. Aber wenn du den Betrag, der dir unrechtmäßig gutgeschrieben wurde, nicht zurückzahlst, dann schreibt dich eben irgendwann das Finanzamt in zweiter Instanz an.

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Das ist unterschiedlich. Manchmal sind es drei Gehaltseingänge, bzw. das Vorzeigen eines (unbefristeten) Arbeitsvertrages. Manchmal gelten aber auch andere Regeln. Das kommt immer auf die Bank an. Am besten einfach mal nachfragen...

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Laut der AfA-Tabelle drei Jahre:

www.bundesfinanzministerium.de/nn_96040/sid_267E09B547DF4151671718A665AD62D/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/001.html

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Als aller erstes würde ich deinem Sohn empfehlen persönlich bei der Krankenkasse vorzusprechen. Die Krankenkasse hat nur zwei Möglichkeiten, entweder akzeptiert sie eine Ratenzahlung oder sie bleibt auf den ausstehenden Beiträgen sitzen. Was sie letztendlich macht, ist ihre Entscheidung, aber ich denke, dass es hilft nochmal persönlich vorzusprechen.

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Guck mal, das habe ich durch Googlen gefunden. Ich denke, dass diese Passage dagegen spricht einen Mieter mit eidesstattlicher Verischerung einziehen zu lassen.

Wird Ihnen erst nach Abschluss des Mietvertrags bekannt, daß gegen den Mieter ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO vorliegt, sind Sie im Stande, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Dies geht allerdings auch nur so lange, bis die Wohnung noch nicht übergeben wurde (OLG München, Beschluss v. 6.10.1993 - 27 W 227/93; OLG München, 1994, S. 85). Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung spricht dafür, daß der Mieter kein Geld als Rücklage hat.

http://www.hausverwalter-abc.de/bonitaet.html

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Um bei einer Riesterrente zulagenberechtigt zu sein, muss man als Minijobber seinen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Dafür muss man im Monat einen Eigenanteil von ca. 20,- Euro leisten.

Blätter mal auf Seite 11:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/58366/publicationFile/19427/minijobs_midijobs_bausteine_fuer_die_rente.pdf

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Natürlich wird deine Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen, da du einen Dritten geschädigt hast. Es ist egal, ob du Mieter bist, bzw. warst.

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Wieso sollte dein Vater einen Nachteil haben, wenn dir der Elternunterhalt steuerlich anerkannt wird? Damit hat dein Vater doch erstmal nichts mit zu tun.

Diese Seite dürfte für dich interessant sein:

http://www.elternunterhalt.org/

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Ich würde die Zeugnisse suchen und wenn sie nicht auffindbar sind, würde ich neue anfordern, bzw. Bestätigung anfordern. Je nach dem, wieviel Zeit du für die Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung hast, würde ich denen den Sachverhalt schildern, bzw. so lange warten, bis du die Bestätigungen hast.

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Ich habe zwar gehört, dass man schon vor der Namensänderung einen neuen Personalausweis und einen neuen Führerschein beantragen kann, aber bei der Bank bin ich mir ziemlich sicher, dass das nicht geht. Laut Gesetz (§154 AO) wird eine gültige Legitimation benötigt.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__154.html

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Die jeweiligen Banken geben dir Auskunft über die Höhe des erteilten Freistellungsauftrages. Du zahlst in jedem Fall Steuern, wenn du mehr als 801,- EUR Zinsertrag hast. Es erfolgt nämlich ein Abgleich mit dem Finanzamt. So dass es keine Möglichkeiten der Vorteilsnahme existieren.

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